Start › PV-Informationen › Anmeldung
PV-Wissen · Anmeldung

PV-Anlage anmelden: Ablauf und Checkliste

Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Zähler, Finanzamt und Versicherung: Was wann zu erledigen ist, in der richtigen Reihenfolge.

Kurz gesagt: Vor der Installation melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an, nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister. Dazu kommen Zählerwechsel, Finanzamt und Versicherung.

Die richtige Reihenfolge

Vor dem Bau: Netzbetreiber informieren. Die geplante Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet. Bei größeren Anlagen, Speichern und Wallboxen gibt es zusätzliche Anforderungen.
Zählerschrank prüfen. Platz für Zähler, Schutzeinrichtungen und Messkonzept müssen zu den aktuellen Normen passen.
Montage und Inbetriebnahme. Die Elektrofachkraft nimmt die Anlage in Betrieb und erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll.
Marktstammdatenregister. Die Anlage (und der Speicher) wird im Register der Bundesnetzagentur eingetragen, vorgesehen ist dies innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Zählerwechsel und Vergütung. Der Netzbetreiber installiert den passenden Zähler. Für die Einspeisevergütung sind die Daten der Anlage erforderlich.
Finanzamt und Versicherung. Das Finanzamt erhält die Angaben zur Anlage (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), die Gebäudeversicherung sollte informiert werden.

Wer macht was?

AufgabeZuständigZeitpunkt
Anmeldung beim NetzbetreiberFachbetrieb oder Sievor der Installation
Installation und InbetriebnahmeElektrofachbetriebnach Freigabe
Eintrag im MarktstammdatenregisterAnlagenbetreiber (Sie), Unterstützung durch Fachbetrieb möglichinnerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
ZählerwechselNetzbetreiber bzw. Messstellenbetreibernach Fertigmeldung
Meldung an das FinanzamtSie (ggf. mit Steuerberater)zeitnah nach Inbetriebnahme
VersicherungSievor oder bei Inbetriebnahme
Wichtig: Klären Sie vor Vertragsabschluss, welche Meldungen der Fachbetrieb für Sie übernimmt, und lassen Sie das im Angebot festhalten. Wird die Registrierung versäumt, kann das die Vergütung beeinträchtigen.
Was bedeutet das für Ihr Dach?Wenige Fragen beantworten und sofort eine erste Einschätzung erhalten. Kostenlos und unverbindlich.
Anlagen-Check starten

Besonderheiten bei Speicher, Wallbox und Wärmepumpe

  • Speicher: Wird im Marktstammdatenregister gesondert erfasst und dem Netzbetreiber gemeldet.
  • Wallbox: Bis 11 kW meldepflichtig, darüber genehmigungspflichtig.
  • Wärmepumpe: Ebenfalls zu melden. Neue Geräte ab 2024 mit mehr als 4,2 kW fallen unter § 14a EnWG.
  • Intelligentes Messsystem: Für Anlagen ab bestimmten Größen vorgesehen. Der Einbau erfolgt durch den Messstellenbetreiber.

Mehr zu Smart Metern finden Sie im Magazin-Artikel weiter unten.

Passende Artikel im Magazin

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wer meldet die Anlage an?

Das können Sie selbst tun oder den Fachbetrieb beauftragen. Klären Sie das vor Vertragsabschluss und lassen Sie es im Angebot festhalten.

Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?

Das kann zum Verlust oder zur Kürzung der Einspeisevergütung führen. Holen Sie die Meldung deshalb zeitnah nach der Inbetriebnahme nach.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Meist ja. Der Netzbetreiber tauscht den Zähler gegen ein Gerät, das Bezug und Einspeisung misst. Ab bestimmten Größen ist ein intelligentes Messsystem vorgesehen.

Verwandte Ratgeber

Weiterlesen

Lassen Sie uns Ihre Situation prüfenPersönliche Einschätzung zu Größe, Speicher und Ersparnis. Kostenlos und unverbindlich.
⚡ Kostenlosen Anlagen-Check starten
★★★★★ 4,4 / 5 aus über 1.200 Bewertungen · Kostenlos · Unverbindlich · Trusted Shops Käuferschutz im Shop

Alle Angaben sind allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 und ersetzen keine individuelle Planung, Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Vorgaben und Fördersätze ändern sich, prüfen Sie im Einzelfall die aktuelle Fassung.

Tom Tischer-Robbers
Tom Tischer-Robbers, Geschäftsführer AceFlex GmbH
Elektroniker für Betriebstechnik, B.Sc. Betriebswirtschaft. Inhalte zuletzt geprüft im Oktober 2026.
AceFlex GmbH 2357 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Produkt-Anfrage