Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 – Stehen neue Zuschüsse bereit?

Ab Anfang 2024 war es wieder möglich, die Förderung zu beantragen. Durch das neu eingeführte Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 konnten Sie bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Speichern und Ladestationen eine Förderung von bis zu 10.200 € erhalten. Auch wenn die Beauftragung der PV-Anlage erst nach Genehmigung des Antrags erfolgen darf, ist es ratsam, bereits jetzt Angebote bei der AceFlex GmbH einzuholen. Wir bieten Ihne einen lückenlosen Service und die besten Preise!

Update: Sie können das KfW Förderprogramm 442 nun nicht mehr beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bank. Sollte der Zuschuss doch noch einmal verfügbar sein, erfahren Sie es direkt hier in unserem Blog. 

 


 

Solar-Förderprogramm KfW 442 : Photovoltaik-Förderung in Deutschland 2024

Die Bedingungen für das bevorstehende Förderprogramm dürften voraussichtlich identisch oder ähnlich denen für das Jahr 2023 sein. Im Rahmen des Programms „Solarstrom für Elektroautos“ hat die KfW bisher bzw. wird weiterhin fördern:

 

  • Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit einer nutzbaren Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
  • Erwerb einer neuen Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
  • Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
  • Installation und Anschluss der Gesamtanlage, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten.

 

Solar-Förderprogramm KfW 442 2024

 

Voraussetzung für die Solarförderung 2024

 

Um die Solarförderung 2024 zu erhalten, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie schaffen sich eine Ladestation, Photo­voltaik­anlage und einen Solar­strom­speicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon darin.

 

Solar-Förderprogramm KfW 442 2024, e-Auto, Wallbox

 

Solar-Förderprogramm KfW 442 2024: Keinen Zuschuss gibt es für:

  • nicht Privatpersonen
  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz
  • Eigentumswohnungen
  • Unternehmen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

 

Solarförderung 2024: Lohnt sich Photovoltaik denn heute noch?

 

Photovoltaik ist auch 2024 eine lohnenswerte Investition! Dabei gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto rentabler die Solaranlage. Kleinere Anlagen mit einem Eigenverbrauchsanteil von zwanzig Prozent können Renditen von etwa fünf Prozent erzielen. Bei einem höheren Stromverbrauch sind sogar Renditen von bis zu zehn Prozent möglich.

 

Photovoltaik oder Solarthermie

 

Insgesamt lässt sich feststellen: Ja, Photovoltaik ist aktuell mehr denn je eine rentable Option! Obwohl die Einspeisevergütung sinkt und weiter sinken wird, stehen dem eine drastische Reduzierung der Anschaffungskosten und die stetig steigenden Strompreise gegenüber. Zusätzlich dazu ist Photovoltaik die umweltfreundlichste Energieform für Ihr Zuhause. Zudem profitieren Sie Anfang 2024 auch wieder von einer lohnenswerten Förderung.

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So funktioniert das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024:

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Bestellung für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher aufgeben oder Verträge für Lieferung und Leistung abschließen, sollten Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen.

 

2. PV-Anlage, Speicher oder Wallbox bei der AceFlex GmbH bestellen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie bei der AceFlex GmbH die gewünschte Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

 

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3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Ab März 2024 sind Sie dazu aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen, vorzugsweise durch einen Schufa-Identitäts-Check. Nachdem Sie diese erfolgreich nachgewiesen haben, müssen Sie Ihr Projekt aktivieren, und zwar so:

 

  • Gehen Sie ins Kundenportal „Meine KfW“ und tragen die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher ein.
  • Bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig umgesetzt haben.
  • Laden Sie sämtliche Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch.

 

Wenn angefordert, reichen Sie zudem zusätzliche Nachweise ein, beispielsweise die Zulassung oder den Leasingvertrag für Ihr Elektroauto. Nachdem die KfW alle Angaben geprüft hat, überweist sie den Zuschuss auf Ihr Konto.

 

Solar-Förderprogramm KfW 442 2024

 

Das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 nicht mit anderen Förderungen kombinierbar

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen besteht und daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Zum Beispiel wird die Förderung für den Kauf und die Installation nur dann gewährt, wenn die Ladestation eine Mindestleistung von elf Kilowatt (kW) aufweist. Photovoltaikanlagen werden ab einer Mindestleistung von fünf Kilowattpeak (kWp) und Solarstromspeicher mit einer Leistung von mindestens fünf kWp gefördert. Die Kombination dieser Förderung mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist nicht möglich.

 

Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Angenommen, ein Hausbesitzer investiert insgesamt 32.000 € in eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher. In diesem Fall könnte er insgesamt 8.000 € staatliche Förderung erhalten, wie von der KfW in einem Rechenbeispiel dargelegt.

 

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Die AceFlex GmbH – Ihr vertrauenswürdiger Partner in Sachen Photovoltaik! Als zertifizierter Photovoltaikinstallateur sind wir stolz darauf, Ihnen hochwertige Lösungen im Bereich erneuerbare Energien bieten zu können.

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Fazit: Auch 2024 gibt es das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024

 

Die Photovoltaik-Förderung 2024, eingeführt durch das innovative Solar-Förderprogramm KfW 442, bietet eine vielversprechende Möglichkeit, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Die finanzielle Unterstützung von bis zu 10.200 € für den Erwerb von Photovoltaikanlagen, Speichern und Ladestationen ist eine klare Investition in eine nachhaltige und umweltfreundliche Zukunft.

Das Programm, das sich auch auf Elektromobilität fokussiert, setzt klare Bedingungen für die Förderberechtigung, vom fabrikneuen Erwerb bis zur vorhandenen Nutzung des Wohngebäudes. Die klaren Richtlinien helfen, sicherzustellen, dass die Fördermittel gezielt für effiziente und umweltfreundliche Anlagen eingesetzt werden.

Die frühzeitige Einholung von Angeboten wird empfohlen, um den besten regionalen Solarteur zu finden, obwohl die Beauftragung erst nach Genehmigung des Antrags möglich ist. Die Integration von Photovoltaikanlagen, Solarstromspeichern und Ladestationen bietet nicht nur eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, sondern fördert auch aktiv die Elektromobilität.

 

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Solar-Förderprogramm KfW 442 2024

 

Wann kann ich das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 beantragen?

Ab Anfang 2024 ist die Beantragung der Photovoltaik-Förderung über das neue Solar-Förderprogramm KfW 442 möglich.

Was wird durch das Solar-Förderprogramm KfW 442 abgedeckt?

Das Programm fördert den Erwerb von Photovoltaikanlagen, Speichern und Ladestationen. Die Förderung kann bis zu 10.200 € betragen.

Kann ich bereits jetzt Angebote einholen, obwohl die Anlage erst nach Genehmigung installiert werden darf?

Ja, es wird empfohlen, bereits jetzt Angebote einzuholen, um den besten regionalen Solarteur zu finden, auch wenn die Beauftragung erst nach Genehmigung erfolgen darf. Die AceFlex GmbH ist hierbei der ideale Ansprechpartner.

Welche Bedingungen gelten für das Förderprogramm “Solarstrom für Elektroautos”?

Die Förderung umfasst den Erwerb neuer Solarstromspeicher (mind. 5 kWh nutzbare Kapazität), Ladestationen (mind. 11 kW Leistung) und Photovoltaikanlagen (mind. 5 kWp Spitzenleistung). Zudem deckt sie auch die Installation und den Anschluss der Gesamtanlage ab.

 Was sind die Voraussetzungen für die Photovoltaikförderung 2024?

  • Erwerb von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher muss fabrikneu erfolgen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen diese Komponenten noch nicht bestellt sein.
  • Der Antragsteller muss im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug) sein oder ein Elektroauto bestellt haben.
  • Förderung gilt nur für bestehende Wohngebäude, in denen bereits gewohnt wird.

Welche Objekte sind laut Solar-Förderprogramm KfW 442 nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Nicht-Privatpersonen, Neubauten vor Einzug, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen, Maßnahmen am Zweitwohnsitz, Eigentumswohnungen und Unternehmen. Auch die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ist ausgeschlossen.

Wie kann ich die Förderung für das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 beantragen und umsetzen?

  • Zuschuss beantragen: Der Antrag sollte im Kundenportal “Meine KfW” bis spätestens 26.09.2023 eingereicht werden.
  • Vorhaben umsetzen: Nach Zusage können Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt und die Installation beauftragt werden.
  • Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten.

Ist das Solar-Förderprogramm KfW 442 2024 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Nein, die Förderung besteht aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen und kann nicht mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert werden.

Wie erfolgt die Auszahlung des Zuschusses beim Solar-Förderprogramm KfW 442 2024?

Nach erfolgreicher Prüfung der Angaben und Identitätsnachweis wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.

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