Die aktualisierte Version des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) von 2023, Abschnitt 49, hält die erhöhte Einspeisevergütung von 5,8 bis 13,0 Cent pro kWh bis zum 1. Februar im kommenden Jahr aufrecht. Danach unterliegt die PV Einspeisevergütung 2024 einer halbjährlichen Degression und verringert sich jeweils um 1 %.
Inhaltsverzeichnis
Ist die Einspeisevergütung 2024 noch wirtschaftlich?
Die Einspeisung von Solarstrom ist nur begrenzt wirtschaftlich. Denn eine Kilowattstunde selbst erzeugter Solarstroms kostet etwa 10 Cent. Bei einer PV Einspeisevergütung 2024 von 8,2 Cent entsteht ein Verlust von 1,8 Cent pro kWh. Im Gegensatz dazu kostet Strom aus dem öffentlichen Netz etwa 30 Cent pro kWh, was zu einer Ersparnis von rund 20 Cent bei selbst erzeugtem Solarstrom führt.
Die Berechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch die wirtschaftlichere Option ist.
Erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch, indem Sie einen Stromspeicher in Ihre Solaranlage integrieren. Denn eine Solarbatterie speichert den überschüssigen Solarstrom tagsüber, den Sie dann abends oder nachts nutzen können. Dadurch kann der Eigenverbrauch um bis zu 80 % gesteigert werden.
Alternative Möglichkeiten: PV-Anlagen ohne Einspeisung
Wenn Sie die PV Einspeisevergütung 2024 vollständig vermeiden möchten, können Sie auch eine Anlage ohne Einspeisung betreiben. Denn diese gibt es in zwei Varianten:
Photovoltaik-Inselanlagen:
Inselanlagen sind nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Im Gegensatz zu netzgebundenen Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, ermöglichen sie die lokale Erzeugung und Nutzung von Solarenergie. Diese Systeme sind besonders relevant für abgelegene Standorte oder Regionen, in denen keine zuverlässige Anbindung an das Stromnetz besteht. Bei der AceFlex GmbH können Sie unterschiedlich Inselanlagen für Ihre Zwecke zu fairen und bezahlbaren Preisen erwerben.
Nulleinspeiseanlagen:
Diese PV-Anlage ist mit dem Stromnetz verbunden, speist jedoch keinen Strom ein. Überschüssiger Strom wird in einem Stromspeicher gespeichert.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen möchten, muss das System zuverlässig konzipiert sein. Dies erfordert eine genaue Planung des Strombedarfs, der maximalen Leistung der Solaranlage und der Kapazität des Stromspeichers.
Kurze Vorstellung: Wir sind die AceFlex GmbH
Willkommen bei AceFlex GmbH – Ihrem vertrauenswürdigen Partner für kostengünstige Photovoltaik-Produkte! Unsere Mission ist es, Solarenergie für jeden erschwinglich und zugänglich zu machen, unabhängig von Ihrem Budget. Wir bieten hochwertige Photovoltaik-Produkte zu fairen und bezahlbaren Preisen an, damit Sie in die Welt der erneuerbaren Energien eintauchen können.
Unsere umfassenden Photovoltaik-Produktsortimente sind auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Bei der AceFlex GmbH bieten wir nicht nur schlüsselfertige Sets, die die Installation einschließen, sondern betreiben auch einen Shop, in dem Sie Photovoltaikanlagen erwerben können, die ohne professionelle Montage auskommen. Dies ermöglicht Ihnen die Flexibilität, die für Ihr Projekt am besten geeignet ist.
Hochmoderne Speicherlösungen
Bei AceFlex legen wir besonderen Wert auf Eigenverbrauchsanlagen und bieten Speicherlösungen an, um der Einspeiservergütung entgegenzuwirken. Unsere Produkte sind darauf ausgerichtet, Ihre Energiekosten zu senken und langfristig erhebliche Einsparungen zu erzielen. Gleichzeitig tragen Sie aktiv zur Energiewende bei und unterstützen die Schaffung einer nachhaltigen Energieversorgung für die Zukunft.
Bei AceFlex sind wir stolz darauf, unseren Kunden die Werkzeuge und Produkte zur Verfügung zu stellen, um von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl der passenden Lösungen zu unterstützen und Ihre Fragen zu beantworten. Tauchen Sie noch heute in die Welt der erneuerbaren Energien ein und gestalten Sie Ihre nachhaltige Energiezukunft mit AceFlex!
Gibt es alternative Fördermöglichkeiten zur Einspeisevergütung 2024?
Die Einspeisevergütung 2024 ist eine staatliche Förderung für Photovoltaik, die darauf abzielt, die Erzeugung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Sie kann mit anderen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung oder regionalen Initiativen kombiniert werden. Überdies haben viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme aufgelegt.
Interessieren Sie sich für Photovoltaik Energie mit oder ohne Einspeisevergütung? Dann sind Sie bei der AceFlex GmbH genau richtig. Denn wir sind schon viele Jahre auf dem Gebiet aktiv und Ihr starker Partner rund um das Thema Solaranlagen. Obendrein können Sie sich bei allen offenen Fragen an uns wenden.
Rufen Sie uns jederzeit an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die richtige Anlage für Ihre Zwecke zu finden. Beachten Sie, dass sich die PV Einspeisevergütung 2024 in Deutschland ab dem 1. Februar 2024 wieder degressiv gestaltet. Dies bedeutet, dass sie für neu in Betrieb genommene Anlagen ab diesem Zeitpunkt jeweils zum 1. Februar und 1. August um 1 % gegenüber dem Vorjahreswert reduziert wird.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 bei Voll- und Teileinspeisung, abhängig von der Anlagengröße:
Für bereits vor dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommene Anlagen bleibt die bisherige Vergütung für die verbleibende Laufzeit von 20 Jahren ab dem Inbetriebnahmedatum bestehen. Nach Ablauf der Einspeisevergütung 2024 kann der Strom aus der Photovoltaik-Anlage immer noch ins Netz eingespeist werden, jedoch zu Marktpreisen statt zu vergüteten Preisen.
Wichtig ist aber, dass diese noch vor dem 31.01.2024 in Betrieb genommen werden:
Das Ziel der Degression der Einspeisevergütung 2024
Die Degression der PV Einspeisevergütung 2024 zielt darauf ab, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu begrenzen, indem die Vergütungssätze regelmäßig gesenkt werden. Dies reduziert den Anreiz für den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen. Die Geschichte der Einspeisevergütung zeigt, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien geleistet hat, insbesondere in Deutschland, das früh erkannt hat, wie wichtig diese Förderung ist.
Ursprünglich als Stromeinspeisungsgesetz im Jahr 1990 eingeführt, wurde es später im Jahr 2000 durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) abgelöst. Dieses Gesetz legte klare Regeln fest und trug dazu bei, die Nutzung sauberer Energie zu fördern, indem es finanzielle Anreize für den Bau von Solaranlagen schuf und die Entwicklung der Photovoltaik-Technologie vorantrieb.
Beispiel für die aktuelle Förderung in Nordrhein-Westfalen
Wir freuen uns, Ihnen Informationen über das Photovoltaikspeicher Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen zu können. Dieses bietet finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Batteriespeichern in Verbindung mit der Installation einer neuen Photovoltaikanlage.
Hier sind die wichtigsten Details im Überblick:
- Förderhöhe: 100 € pro kWh
- Maximale Förderhöhe: 75.000 €
- Zielgruppe: Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
- Förderbedingung: Die Förderung wird ausschließlich in Verbindung mit der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage gewährt. Für bestehende Anlagen besteht keine Möglichkeit zur Speicherförderung.
- Förderbetrag: Batteriespeicher werden mit 150 € pro kWh gefördert.
Einspeisevergütung 2024: Voraussetzungen für die Förderung:
Die Möglichkeit zur Förderung ist auf eine Photovoltaikanlage mit einem Speichersystem pro Standort begrenzt. Sie haben die Option, mit Ihrem Projekt nach der Antragstellung und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides zu starten, sofern Sie die Nebenbestimmungen einhalten. Diese werden Ihnen nach der Antragstellung per E-Mail zugesandt. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Beginn des Projekts nicht als Grund für eine spätere Förderung berücksichtigt wird.
Die Entscheidung über Ihren Förderantrag erfolgt erst nach einer gründlichen Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nachdem Sie Ihren Kostenvoranschlag erhalten haben, können Sie diesen mithilfe des Online-Formulars bei der Bezirksregierung einreichen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei Ihrer Entscheidung zur Nutzung von Photovoltaikspeichern in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland behilflich sind. Bei Fragen oder für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Denn die AceFlex GmbH ist Ihr starker Partner rund um das Thema Einspeisevergütung 2024.
Fazit zur PV Einspeisevergütung 2024
Wenn Sie die PV-Einspeisevergütung für das Jahr 2024 vollständig vermeiden möchten, bieten sich zwei Optionen für den Betrieb Ihrer PV-Anlage an. Sie können entweder eine Photovoltaik-Inselanlage wählen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, oder eine Nulleinspeiseanlage nutzen, die zwar mit dem Netz verbunden ist, jedoch keinen Strom einspeist, sondern Überschussstrom in einem Stromspeicher speichert.
Es ist zusätzlich wichtig zu beachten, dass der zuverlässige Betrieb eines solchen Systems eine gründliche Planung erfordert. Diese Planung sollte den Strombedarf, die maximale Leistung der Solaranlage und die Kapazität des Stromspeichers genau berücksichtigen, insbesondere wenn Sie Ihre PV-Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen möchten.
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einspeisevergütung 2024
Was ändert sich 2024 bei Photovoltaik?
Auch die Zukunft wirft ihre Schatten voraus. Ab Januar 2024 wird eine weitere Änderung wirksam: Die maximale Leistung der Wechselrichter steigt von 600 Watt auf 800 Watt. Dies bedeutet, dass zukünftig stolze 800 Watt in das Hausnetz eingespeist werden können. Diese Regelung ist am 18.08.2023 in Kraft getreten.
Wird die Einspeisevergütung wieder steigen?
Durch die EEG-Novelle 2023 wurden die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom erneut erhöht. Die Einspeisevergütung 2024 wird pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms in das öffentliche Netz berechnet. Diese Änderung trat am 16.02.2023 in Kraft.
Gibt es eine Umsatzsteuerfreiheit für PV-Anlagen ab 2023?
Eine interessante Entwicklung betrifft die Umsatzsteuerfreiheit von PV-Anlagen. Denn ab dem 01. Januar 2023 ist beim Kauf von PV-Anlagen und neuen Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer mehr fällig, sofern wir diese in der Nähe eines Wohngebäudes installieren. Ebenso gilt ab diesem Jahr, dass die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt.
Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig?
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Sie keine Einkommensteuern mehr auf Einnahmen (Einspeisung bzw. Verkauf) und Entnahmen (Selbstverbrauch) aus dem Betrieb einer PV-Anlage zahlen. Unabhängig davon, wie Sie den erzeugten Strom nutzen. Diese Regelung wurde am 07.06.2023 wirksam.
Wie viel kW sind steuerfrei?
Ab dem Jahr 2022 sind Einnahmen aus Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) nun steuerfrei. Zudem gilt diese Regelung rückwirkend. Sie bezieht sich sowohl auf Photovoltaikanlagen, die wir auf dem einem Einfamilienhaus installieren, als auch auf solche, die wir auf Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, montieren. Diese Änderung wurde am 02.02.2023 bekanntgegeben.
Wie lange bleiben PV-Anlagen steuerfrei?
Alle Personen, die Solaranlagen betreiben und Strom ins öffentliche Netz einspeisen, gelten als gewerblich. Seit dem Jahr 2023 sind Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp von der Gewerbesteuer befreit. Denn dies stellt eine Erhöhung der Höchstgrenze dar, da zuvor nur Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von dieser Steuerbefreiung profitierten. Diese Änderung wurde am 02.08.2023 wirksam.