Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 – Alle wichtigen Infos

Seit dem 1. Januar 2023 erlebte die Photovoltaik für Privathaushalte einen wahren Boom, dank der neuen Einspeisevergütung für Balkon- und Mini-Kraftwerke bis 750 Watt. Doch die Freude währte nur kurz: Am 3. Mai 2023 beschloss der Bundesrat eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die ab 2024 in Kraft tritt und einige wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke mit sich bringt. Und nun haben viele Interessenten auf eine weitere Neuerung gewartet. Denn jetzt gibt es ein Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024. AceFlex zeigt Ihnen, was sich durch dieses geändert hat und welche Vorteile es mitbringt.

Was ist eigentlich ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, dezentrale Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon eines Gebäudes installiert wird. Es ist eine Form der Solarenergieerzeugung, die speziell für Mieter oder Menschen ohne Zugang zu einem eigenen Dach entwickelt wurde.

 

Balkonkraftwerk registrieren

 

Typischerweise besteht ein Balkonkraftwerk aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und einer Befestigungsvorrichtung, die es ermöglicht, die Module sicher auf dem Balkongeländer oder einer anderen geeigneten Struktur zu montieren. Zudem kann die erzeugte Solarenergie laut “neues Gesetz Balkonkraftwerk 2024” entweder direkt im Haushalt genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, je nach den lokalen Vorschriften und den Präferenzen des Anlagenbetreibers.

 

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Balkonkraftwerke sind in der Regel relativ klein und haben eine begrenzte Leistung im Vergleich zu herkömmlichen Solaranlagen auf Dächern. Sie bieten jedoch eine praktische Möglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer, ihren eigenen sauberen Strom zu erzeugen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.

Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 – Was ändert sich konkret?

 

Keine Einspeisevergütung mehr:

Ab 2024 wird für den von Balkonkraftwerken erzeugten und in das Stromnetz eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Stattdessen wird der Strom zum Marktpreis verkauft, der deutlich niedriger liegt als die bisherige Einspeisevergütung.

 

 

Balkonkraftwerk neues Gesetz: Überschussvergütung:

Der selbst erzeugte und nicht selbst genutzte Strom kann weiterhin in das Stromnetz eingespeist werden. In diesem Fall erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Überschussvergütung. Diese ist allerdings deutlich niedriger als die bisherige Einspeisevergütung und variiert je nach Netzbetreiber und Region.

 

Pflicht zur Anmeldung:

Balkonkraftwerke mit einer Leistung von über 600 Watt müssen ab 2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dies gilt auch für bereits installierte Anlagen.

 

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Technische Anforderungen:

An die Sicherheit und Technik von Balkonkraftwerken werden höhere Anforderungen gestellt. So müssen sie beispielsweise über einen Schutzstecker verfügen und die VDE-Norm 4105 erfüllen.

 

Balkonkraftwerk neues Gesetz: Erhöhung der Maximalleistung:

Die zulässige Leistung von Balkonkraftwerken steigt von 600 Watt auf 800 Watt.

 

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Wegfall der Registrierungspflicht:

Die umständliche Registrierung beim Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen.

 

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Solarpaket 1: Die Zukunft der Balkonkraftwerke in Deutschland

 

Zulassung rückwärtsdrehender Zähler:

Smarte Stromzähler sind nicht mehr zwingend erforderlich, die Nutzung von Ferraris-Zählern ist aber weiterhin möglich.

 

Neues Balkonkraftwerk Gesetz: Offizielle Erlaubnis für Schuko-Stecker-Anschlüsse:

Der Anschluss von Balkonkraftwerken an Schuko-Steckdosen wird explizit erlaubt (mit Einschränkung: Norm muss noch erarbeitet werden).

 

Recht auf Balkonkraftwerke für Mieter:

Mieter haben ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken (Gesetzentwurf muss noch verabschiedet werden).

 

Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024

 

Wer hat einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks?

Ein weiterer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums beschäftigt sich mit der Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Denn dieser soll die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern und die Rechte von Mietern und Eigentümern klarer regeln.

 

Update: Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums verabschiedet. Denn der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann sagt dazu: “Wer auf dem Balkon einen Beitrag leisten will zur Energiewende, dem soll es das Recht nicht unnötig schwer machen”. Und durch ein neues Balkonkraftwerk Gesetz ist dies nun möglich. 

 

Tipp: Informieren Sie sich vor der Installation eines Balkonkraftwerks bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Energieberater. Denn diese können Ihnen bei der Entscheidung helfen und Sie über mögliche Förderprogramme informieren.

 

Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 – Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie planen, ein Balkonkraftwerk zu installieren, sollten Sie die neuen Regelungen unbedingt beachten. Denn unter anderem fällt die Einspeisevergütung weg, der Marktpreis ist niedrig und überdies variiert die Überschussvergütung.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk trotzdem?

Trotz der neuen Regelungen kann sich ein Balkonkraftwerk immer noch lohnen. Denn der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als der Strom vom Netzbetreiber. Zudem tragen Sie mit einem Balkonkraftwerk zum Klimaschutz bei und machen sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen.

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Neues Gesetz Balkonkraftwerk: Sollte ich mir ein Balkonkraftwerk 2024 holen?

Ja, die Entscheidung, ob Sie sich 2024 ein Balkonkraftwerk zulegen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber das Solarpaket 1 könnte diese Entscheidung erleichtern. Denn, obwohl die in diesem vorgesehenen Erleichterungen für Balkonkraftwerke aufgrund von Verzögerungen noch nicht in Kraft getreten sind, zeichnet sich ab, dass diese Regelungen bald umgesetzt werden könnten.

 

Was sollten Sie tun?

  • Informieren Sie sich: Informieren Sie sich über die neuen Regelungen und die aktuellen Marktpreise für Strom.
  • Berechnen Sie den Eigenverbrauch: Berechnen Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch, um zu sehen, wie viel Strom Sie mit einem Balkonkraftwerk selbst erzeugen können.
  • Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen: Prüfen Sie, ob Ihr Haus für ein Balkonkraftwerk geeignet ist und ob die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

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Fazit. Ein Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 mit vielen Vorzügen

Die neuen Regelungen, die ein neues Gesetz Balkonkraftwerk 2024 mit sich bringt, machen die Anschaffung von Balkonkraftwerken noch attraktiver. Denn mit der höheren Maximalleistung, dem vereinfachten Anmeldeverfahren und der Möglichkeit zur Nutzung von Schuko-Steckern wird die Installation deutlich einfacher. Und genau das freut sicherlich viele Interessenten.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu: Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024

Was ändert sich ab 2024 bei Balkonkraftwerken?

Die Leistungsgrenze für die Einspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Außerdem entfällt die Anmeldung beim Marktstammdatenregister und vor allem auch beim Netzbetreiber. Mieter haben zudem einen Rechtsanspruch auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Wann kommt das neue Gesetz für Balkonkraftwerke?

Das neue Gesetz für Balkonkraftwerke, auch “Solarpaket 1” genannt, wurde am 22. März 2024 vom Bundestag verabschiedet und tritt im Laufe des Jahres 2024 in Kraft.

Wo muss ich ab 2024 mein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber entfällt ab 2024. Denn so gibt es weniger bürokratische Hürden.

Wann fällt die 600 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?

Die 600-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke fällt ab 2024. Und die neue Einspeisegrenze liegt bei 800 Watt.

Wann werden Balkonkraftwerke mit 800 Watt genehmigt?

Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung sind bereits ab 2024 genehmigt und zulässig. Denn die Leistungsgrenze wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben.

Wann werden Balkonkraftwerke mit 800 Watt zugelassen?

Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung sind bereits ab 2024 zugelassen. Die Leistungsgrenze wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben.

Sind jetzt 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?

Ja, 800 Watt Balkonkraftwerke sind ab 2024 erlaubt. Die Leistungsgrenze für die Einspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben.

Kann man Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt umstellen?

Nein, ein Umstellen von 600-Watt-Wechselrichtern auf 800-Watt-Wechselrichter ist nicht möglich. Daher ist bei der Neuanschaffung eines Wechselrichters ab 2024 ein Modell mit 800 Watt Leistung zu empfehlen.

Was passiert wenn ich mehr als 800 Watt einspeise?

Die Einspeisung von mehr als 800 Watt aus einem Balkonkraftwerk ist nicht erlaubt. Denn übersteigt die Leistung des Balkonkraftwerks 800 Watt, muss sie auf 800 Watt gedrosselt werden.

Welche Vorteile hat ein Balkonkraftwerk ab 2024?

Neben der höheren Einspeiseleistung ergeben sich durch das neue Balkonkraftwerk neues Gesetz 800 Watt weitere Vorteile. So wird die Bürokratie vereinfacht, da die Registrierung beim Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zudem können Sie durch den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom Ihre Stromkosten senken. Außerdem tragen sie aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz bei.

Was kostet ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt?

Die Kosten für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt variieren je nach Anbieter und Modell. Doch in den meisten Fällen liegen sie aber typischerweise zwischen 600 € und 1.200 €. Darin enthalten sind die Module, der Wechselrichter und das Montagematerial. Hinzu kommen ggf. Installationskosten.

Wieviel Strom kann ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt erzeugen?

Die Stromerzeugung eines Balkonkraftwerks mit 800 Watt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Ausrichtung und Neigung der Module, die Sonneneinstrahlung und der Verbrauch. Im Durchschnitt kann ein 800-Watt-Balkonkraftwerk pro Jahr zwischen 300 und 600 kWh Strom erzeugen.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk 2024 auch für kleine Wohnungen?

Auch für kleine Wohnungen kann sich ein Balkonkraftwerk lohnen. Je höher der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms ist, desto schneller amortisiert sich die Anschaffung.

Muss ich für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung einholen?

Nein, für die Installation eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von bis zu 800 Watt ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Installation bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob es in Ihrem Bundesland oder Ihrer Kommune besondere Regelungen gibt.

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