Solarpaket 1 2024 – Neue Regelungen zur Photovoltaik

Viele Menschen waren enttäuscht, als die Bundesregierung Ende 2023 erst nur geringfügige Änderungen in Bezug auf die Photovoltaik verabschiedete. Die Hoffnung auf umgehende Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus wurde damit vorerst gedämpft. Gemäß einer Übersicht der bundestagsrelevanten Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird sich das Parlament voraussichtlich erst in der Sitzungswoche vom 22./23. Februar abschließend mit dem Solarpaket 1 in zweiter und dritter Lesung befassen.

Die abschließende Ausschusssitzung ist zudem für den 21. Februar geplant, während das Solarpaket 1 am 22. März auf der Tagesordnung des Bundestags stehen soll. Doch was genau steht in diesem Gesetz? Ganz sicher lässt sich dies noch nicht sagen. Dennoch liegen uns einige wichtige Details vor, die sehr wahrscheinlich bald auf uns zukommen?

 

 

Solarpaket 1 – Hintergrund und Grund für die zeitliche Verzögerung

Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett Mitte August könnte das parlamentarische Verfahren nun nach sieben Monaten abgeschlossen werden. Ursprünglich sollten die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum Jahreswechsel 2023/24 in Kraft treten. Allerdings beeinträchtigte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an geplanten Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärte, den Zeitplan des Bundeswirtschaftsministeriums erheblich.

Die Erstellung eines konformen Haushalts hatte nun Vorrang, und alle Vorhaben mussten auf den Prüfstand, da die Regierung nach dem Urteil erheblich weniger Finanzmittel zur Verfügung hat.

 

Solarpaket 1

 

Inhalte des Solarpaket 1

Das “Solarpaket 1” umfasst zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung und Entbürokratisierung des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland. Diese erstrecken sich sowohl auf Stecker-Solar-Geräte als auch auf Photovoltaik-Dachanlagen. Zudem sind wichtige Änderungen für Freiflächenanlagen im Entwurf enthalten.

 

Das Solarpaket I im Fokus: Maßnahmen zur Förderung des PV-Ausbaus

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele für die Energiewende gesteckt: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland 80 Prozent betragen. Angesichts dessen strebt die Regierungskoalition eine Erhöhung des Photovoltaik-Ausbaus an. Im Jahr 2022 lag der Zubau bereits bei etwa 7,5 Gigawatt (GW), und für 2023 wurde sogar ein zweistelliger Wert erwartet.

Um diesen Trend auch 2024 weiter voranzutreiben, plant die Koalition zudem umfassende Erleichterungen für Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen sowie beschleunigte Prozesse. Die zentralen Änderungen im Überblick:

 

Solarpaket 1, Photovoltaik Ausbau

 

Erleichterungen für Photovoltaik auf Dächern:

Die Koalition beabsichtigt, die Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom flexibler zu gestalten. Aktuell sind Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt dazu verpflichtet. Mit dem Solarpaket I ab 1. Januar können Betreiberinnen und Betreiber zudem ihre Überschussmengen ohne Vergütung direkt an den Netzbetreiber abgeben. Dies ist besonders attraktiv für diejenigen, deren Direktvermarktungskosten höher sind als die Erlöse. Eine positive Entwicklung für Anlagenbesitzer mit hohem Eigenverbrauch, da dies Anreize schafft, die Anlagen optimal auszunutzen.

 

Ausbau von Freiflächen:

Das Gesetzespaket sieht vor, dass künftig mehr Flächen für Solarparks in Deutschland zur Verfügung stehen, auch durch Mehrfachnutzung. Dabei werden landwirtschaftliche und Naturschutzinteressen berücksichtigt. Besondere Förderung erfährt die Agri-Photovoltaik, bei der Solarmodule auf Ackerflächen zwischen den Pflanzen platziert werden. Dies ermöglicht eine doppelte Nutzung von Flächen: für den Lebensmittelanbau und die Stromerzeugung.

 

photovoltaik freiflächenanlage

 

Repowering von Dachanlagen:

Die Regelungen für umfassende Erneuerungen bestehender Anlagen werden verbessert. Das bedeutet unter anderem, dass alte Module ausgetauscht werden können, während der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul übergeht und nicht erlischt.

 

Repowering

 

Vereinfachung von Mieterstrom:

Das Solarpaket 1 soll die gemeinsame Nutzung von Solaranlagen für Mieterinnen und Mieter vereinfachen. Die geplante Abschaffung ausführlicher Vorgaben zur Rechnungslegung erleichtert die Umsetzung. Zudem wird das Mieterstrom-Modell künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Garagen ausgeweitet. Zusätzlich ist die Einführung einer “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” vorgesehen, um PV-Strom innerhalb von Gebäuden ohne umfangreiche Bürokratie zu liefern.

 

Beschleunigung von Netzanschlüssen:

Ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen wird eingeführt. Dadurch soll der Anschluss der Anlagen beschleunigt werden, ohne Konflikte mit Nachbarn oder Grundstückseigentümern.

 

Erleichterung der Nutzung von Balkon-PV:

Bürgerinnen und Bürger erhalten erleichterten Zugang zur Installation und Nutzung von Balkonsolaranlagen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und im Marktstammdatenregister müssen nur noch wenige Daten eingetragen werden. Zusätzlich dürfen vorerst rückwärtsdrehende Zähler verwendet werden, und der Betrieb von Balkonsolaranlagen mit Schukosteckern wird erlaubt. Das Bundesjustizministerium plant zudem eine Privilegierung von Balkonsolaranlagen im Wohnungseigentums- und Mietrecht.

 

Balkonkraftwerk, BK Anmeldung

 

Balkonkraftwerke und das verzögerte Solarpaket I: Was ist zu beachten?

Wenn Sie Besitzer eines Balkonkraftwerks sind oder sich für den Erwerb interessierst, gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, die durch die Verzögerung des Solarpakets I entstehen:

 

Verzögerung der 800-Watt-Einspeisegrenze:

Leider müssen Besitzer von Balkonkraftwerken noch warten, um ihre Wechselrichter auf die neue Grenze von 800 Watt einzustellen. Die offizielle Hürde bleibt vorerst bei 600 Watt, bis das Solarpaket I im neuen Jahr 2024 vom Bundestag in seiner Gesamtheit verabschiedet wird.

 

Verspätete Einführung des vereinfachten Anmeldeverfahrens:

Die geplante Abschaffung der Meldung beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) verzögern sich. Bis zur vollständigen Verabschiedung des Solarpakets I gelten außerdem weiterhin die bisherigen Regeln. Eine Anmeldung bei dem Netzbetreiber und im Markstammdatenregister (MaStR) bleibt zudem notwendig. Nutzen Sie einen kostenlosen Anmeldeservice, um Zeit zu sparen.

 

Solarpaket 1, einfachere Anmeldung Balkonkraftwerk

 

Verspätete Einführung der Obergrenze für die Gesamtnennleistung:

Die neue Obergrenze von 2000 Watt Peak (Wp) für die Gesamtnennleistung der Solarmodule innerhalb eines Balkonkraftwerks wird ebenfalls später eingeführt. Bis dahin sind noch leistungsstärkere XL-Balkonkraftwerke mit mehr als 2000 Wp erlaubt, wie zum Beispiel das 2200 Wp starke Quattro-XL-Balkonkraftwerk. Dies verschafft Ihnen mehr Zeit, sich der Obergrenze anzunähern.

 

Was sind intelligente Zähler und warum sind sie im Jahr 2024 so wichtig?

Intelligente Zähler, auch als Smart Meter bekannt, sind moderne Messgeräte, die den herkömmlichen Strom- und Gaszählern überlegen sind. Ihr wesentlicher Vorteil liegt in der Fähigkeit, Energieverbrauchsdaten in Echtzeit zu sammeln und drahtlos an Energieversorgungsunternehmen zu übermitteln. Diese fortlaufende Überwachung ermöglicht eine präzise und zeitnahe Erfassung des Energieverbrauchs.

Die Bedeutung intelligenter Zähler erstreckt sich über verschiedene Aspekte. Erstens ermöglichen sie eine genaue Abrechnung, indem sie den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen, anstatt auf Schätzungen basierend auf vergangenen Durchschnittswerten. Zweitens fördern sie eine effizientere Nutzung von Energie, indem sie Verbraucher dazu ermutigen, ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und zu steuern.

 

2024 unerlässlich und praktisch

Die fortschreitende Implementierung intelligenter Zähler spielt auch eine zentrale Rolle bei der Integration erneuerbarer Energien. Sie ermöglichen eine flexiblere Verwaltung von Energieerzeugung und -verbrauch, was insbesondere in Zeiten zunehmender Nutzung von Solar- und Windenergie von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammenfassend tragen intelligente Zähler erheblich zur Modernisierung und Optimierung des Energiemanagements bei, indem sie die Transparenz im Verbraucherverhalten erhöhen, die Netzstabilität verbessern und den Übergang zu erneuerbaren Energien unterstützen.

 

Fazit: Solarpaket 1 bringt nützliche Neuerungen

Das Solarpaket 1 stellt eine bedeutende Entwicklung im Bereich der Solarenergie in Deutschland dar. Es umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Regeländerungen, die darauf abzielen, den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu fördern und den Einsatz von Solaranlagen in verschiedenen Bereichen zu erleichtern.

Die geplante Flexibilisierung der Direktvermarktung von Solarstrom als auch die Erhöhung der zulässigen Ausgangsleistung von PV-Systemen auf 2.000 Watt sind wegweisende Schritte, um den Betreibern von Solaranlagen mehr Spielraum zu bieten. Die Förderung von Freiflächen für Solarparks, insbesondere durch die Agri-Photovoltaik, trägt darüber hinaus nicht nur zur Steigerung der Energieerzeugung bei, sondern achtet auch auf landwirtschaftliche und naturschutzbezogene Interessen.

 

FAQ

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Solarpaket 1

 

Wann wird das Solarpaket I im Bundestag verabschiedet?

Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung des verzögerten Solarpakets I im Bundestag ist derzeit unbekannt. Ursprünglich sollte dies im Dezember 2023 geschehen, nun müssen die Solarbranche und alle Balkonkraftwerk-BesitzerInnen auf die Ankündigung im Bundestag warten. Regelmäßige Updates findest Sie zudem in unserem Blog.

Wann kommt die 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke?

Die Einführung der 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke erfolgt offiziell mit der Verabschiedung des gesamten Solarpakets I durch den Bundestag. Und die ursprünglich geplante Einführung zum 1. Januar 2024 wurde zudem verschoben und hat derzeit keinen festen Termin.

Wann kommt das vereinfachte Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke?

Die Verzögerung des Solarpakets I betrifft auch den Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR). Der genaue Zeitpunkt für die Einführung dieser Neuregelung ist derzeit unbekannt. Bis dahin bleibt die zweifache Anmeldung Pflicht.

Was war der Grund für die Verschiebung des Inkrafttretens des Solarpakets 1?

Das Inkrafttreten des Solarpakets 1 wurde verschoben, da ein Haushaltsloch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 13.12.2023 entstanden ist. Dies führte dazu, dass der ursprünglich geplante Termin am 1. Januar 2024 auf unbestimmte Zeit im Jahr 2024 verschoben wurde.

Was beinhaltet das Solarpaket 2?

Das Solarpaket 2 enthält verschiedene Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik. Dazu gehören Änderungen in der Einspeisevergütung, Anpassungen der Gesetze für Photovoltaiksysteme und die Förderung von Solaranlagen.

Wie hoch ist die Vergütung für 1 kWh Solarstrom?

Die Vergütung für 1 kWh Solarstrom beträgt laut OeMAG 12,464 Cent pro kWh im 4. Quartal 2023, vorausgesetzt die Anlagen-Engpassleistung liegt unter 500 kW. Dies stellt jedoch eine eher geringe Entlohnung dar.

Wird die Einspeisevergütung im Jahr 2024 erhöht?

Ab dem 1. August 2024 wird die Einspeisevergütung für Besitzer von Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung 8,0 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 12,8 Cent pro kWh betragen. Diese Regelungen gelten jedoch nur für neu installierte Anlagen, die nach dem 31. Januar in Betrieb genommen werden.

Was ändert sich ab 2024 im Bereich der Photovoltaik?

Im Jahr 2024 können Photovoltaiksysteme mit Solarzellen, die eine beeindruckende Leistung von bis zu 2.000 Watt erbringen, installiert werden. Diese Änderung erfolgt im Einklang mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Technologie, um höheren Energieerträgen gerecht zu werden.

Wird Photovoltaik im Jahr 2024 günstiger?

Ja, im Jahr 2024 können Photovoltaikanlagen zu deutlich günstigeren Preisen erworben werden als in den beiden Jahren zuvor. Die Lagerbestände in Europa sind gut gefüllt, und Handwerksbetriebe haben Kapazitäten, um Solaranlagen innerhalb weniger Wochen zu installieren.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2023?

Die Vergütungshöhen für PV-Dachanlagen liegen im Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2024 bei Teileinspeisung bis 10 kWp bei 8,6 ct/kWh, bis 40 kWp bei 7,5 ct/kWh und bis 1 MWp bei 6,2 ct/kWh.

Wann ändert sich das Gesetz für Balkonkraftwerke?

Im Jahr 2024 soll sich das Gesetz für Balkonkraftwerke ändern. Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und die Anmeldung beim Netzbetreiber sollen ab dem genannten Jahr entfallen.

Welche PV-Größe ist sinnvoll?

Die sinnvolle Größe einer PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Stromverbrauchs, der verfügbaren Dachfläche und des Budgets. Bei polykristallinen Modulen werden etwa sieben bis zehn Quadratmeter pro kWp benötigt. Monokristalline Zellen können bei kleineren Dächern eine effizientere Lösung sein.

Wann kommt die 800-Watt-Regelung in Deutschland?

Die 800-Watt-Regelung für Balkonkraftwerke soll ab dem 1. Januar 2024 in Deutschland gelten. Dies erlaubt die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von 800 Watt.

Was mache ich mit meiner Photovoltaik-Anlage nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren Betrieb einer Photovoltaik-Anlage sollte man verschiedene Optionen prüfen, darunter eine Erneuerung der Anlage, eine Modernisierung oder eine Umstellung auf neue Technologien. Es ist ratsam, sich mit Fachleuten und den aktuellen rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Sind PV-Anlagen auch 2024 steuerfrei?

Ja, PV-Anlagen bleiben auch im Jahr 2024 steuerfrei. Die Umsatzsteuersatz-Aussetzung für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung unter 30 kWp hat die Bundesregierung auf unbefristete Zeit verlängert und gilt weiterhin für das Jahr 2024.

 

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