Fronius Wattpilot Flex: Home oder Pro im Vergleich

Der Fronius Wattpilot Flex ist eine fest montierte AC-Wallbox, die es als Home- und als Pro-Variante mit 11 oder 22 kW gibt. Wir erklären, worin sich die vier Modelle unterscheiden, was sie kosten, was Sie bei Anmeldung und Steuer beachten müssen und was PV-Überschussladen im Alltag spart.

Kurz beantwortet (Stand: Oktober 2026)

  • Es gibt vier Varianten: Home 11 C6, Home 22 C6, Pro 11 C6E und Pro 22 C6E. Unser Listenpreis liegt bei 771,99 bis 931,99 € netto, das sind 919 bis 1.109 € brutto (19 % MwSt.).
  • Nur die Pro-Varianten haben einen integrierten MID-Zähler und sind eichrechtskonform. Die Fehlerstromerkennung (20 mA AC, 6 mA DC) ist laut Fronius-Anleitung in allen vier Modellen eingebaut.
  • Eine 11-kW-Box (3 × 230 V × 16 A = 11,04 kVA) müssen Sie dem Netzbetreiber melden. Eine 22-kW-Box (22,08 kVA) liegt über 12 kVA und braucht dessen vorherige Zustimmung.
  • Beispiel: Bei 2.160 kWh Ladestrom im Jahr und 50 % PV-Überschuss sparen Sie rund 316 € pro Jahr gegenüber reinem Netzbezug (Annahmen siehe unten).

Was ist der Fronius Wattpilot Flex und was bedeuten C6 und C6E?

Der Wattpilot Flex ist laut Fronius eine fest montierte Ladestation für Elektrofahrzeuge zum Anschluss an ein dreiphasiges Wechselstromnetz. Fronius hat die Serie Ende 2024 vorgestellt (Pressemitteilung vom 28.11.2024). Nach einer Branchenmeldung (pv.de, März 2025) löst sie die Wattpilot-Modelle Home und Go ab; einen Funktionsvergleich mit den Vorgängern ziehen wir hier nicht, weil uns dafür keine belastbare Herstellerquelle vorliegt.

Technisch haben alle Varianten ein fest angeschlossenes Typ-2-Kabel mit 6 m Länge, Schutzart IP66, WLAN und LAN, RFID sowie die Bedienung über die Solar.wattpilot-App. Die Hardware ist für ISO 15118 vorbereitet.

Fronius erklärt die Kürzel C6 und C6E nicht ausdrücklich. Aus der Bedienungsanleitung ergibt sich nur: Alle Modelle haben ein 6-m-Kabel, die Zusatzvariante „CP6“ hat einen Shutter an den Steckerkontakten, und die Geräte mit „E“ sind die Pro-Modelle, die die Anforderungen des Eichrechts erfüllen.

Was unterscheidet Wattpilot Flex Home und Pro?

Der wesentliche Unterschied ist der Stromzähler. Das Pro-Modell hat einen integrierten, MID-konformen Zähler (Genauigkeitsklasse B) und ist mess- und eichrechtskonform. Fronius empfiehlt es für Firmenwagen, weil die geladenen kWh nachvollziehbar abgerechnet werden können. Die Anleitung nennt dafür signierte Messdaten im OCMF-Format. Das Home-Modell hat keinen MID-Zähler.

Beim Fehlerstromschutz ist die Fronius-Anleitung maßgeblich: Alle vier Modelle haben ein integriertes Fehlerstrom-Schutzmodul mit Erkennung von 20 mA AC und 6 mA DC. Das ersetzt aber nicht die Schutzeinrichtung in der Hausinstallation. Fronius verlangt vorgelagert einen separaten Fehlerstrom-Schutzschalter Typ A (30 mA), bei Bedarf Typ B.

Merkmal Wattpilot Flex Home Wattpilot Flex Pro
Varianten 11 C6, 22 C6 11 C6E, 22 C6E
Ladeleistung 3-phasig 11 bzw. 22 kW 11 bzw. 22 kW
Integrierter MID-Zähler Nein Ja (Klasse B)
Eichrechtskonform Nein Ja
Fehlerstromerkennung integriert (20 mA AC, 6 mA DC) Ja Ja
Vorgelagerter FI Typ A (30 mA) nötig Ja Ja
Schnittstellen LAN, WLAN (802.11 b/g/n), 2 digitale Eingänge, 1 digitaler Ausgang, OCPP 1.6 J
Phasenumschaltung 1/3-phasig automatisch
Lastmanagement Dynamic Load Balancing integriert (Internetverbindung nötig)
Maße (H × B × T) 325 × 195 × 105 mm
Gewicht inkl. Kabel 4,1 kg (11 kW), 5,4 kg (22 kW)

Quelle: Fronius-Bedienungsanleitung Wattpilot Flex (Ausgabe 18.08.2026). Optional gibt es eine Montagesäule, den „Wattpilot Flex Pedestal“ (Fronius-Artikelnummer 4.240.196).

Was kostet der Fronius Wattpilot Flex?

Wallboxen fallen nicht unter den Nullsteuersatz für Photovoltaik (Erläuterung im Abschnitt zur Umsatzsteuer). Die Bruttopreise rechnen wir deshalb mit 19 % und runden auf ganze Euro.

Modell Netto Brutto (19 %)
Wattpilot Flex Home 11 C6, 6 m 771,99 € 919 €
Wattpilot Flex Home 22 C6 780,99 € 929 €
Wattpilot Flex Pro 11 C6E, 6 m 923,99 € 1.100 €
Wattpilot Flex Pro 22 C6E 931,99 € 1.109 €

Listenpreis AceFlex-Shop, Stand 12.10.2026, exkl. 19 % MwSt.; Installation nicht enthalten.

Der Aufpreis von Home auf Pro beträgt bei 11 kW 152,00 € netto (rund 181 € brutto), bei 22 kW 151,00 € netto (rund 180 € brutto). Weitere Wallboxen finden Sie in unserer Wallbox-Kategorie.

11 oder 22 kW: Was brauchen Sie?

Die 11-kW-Variante lädt dreiphasig mit bis zu 16 A je Phase, die 22-kW-Variante mit bis zu 32 A. Einphasig sind es laut Fronius rund 3,7 kW (11 kW) bzw. rund 7,4 kW (22 kW). Ob 22 kW überhaupt nutzbar sind, hängt vom Fahrzeug ab: Die maximale AC-Ladeleistung steht in dessen Unterlagen. Lädt Ihr Auto nur mit 11 kW, bringt die größere Box keine kürzere Ladezeit.

Rechtlich macht der Unterschied mehr aus (siehe unten): Die 22-kW-Box liegt über der 12-kVA-Grenze und braucht die Zustimmung des Netzbetreibers.

Funktioniert PV-Überschussladen auch ohne Fronius-Wechselrichter?

Ja, mit Einschränkungen. Laut Fronius-Anleitung ist für PV-Überschussladen ein Fronius Smart Meter am Einspeisepunkt Voraussetzung. Als geeignete Fronius-Wechselrichter nennt die Anleitung unter anderem GEN24, Tauro, Verto, Symo Hybrid und SnapINverter (ohne Light-Versionen); ältere Serien (IG, IG Plus, IG TL, CL) brauchen zusätzlich einen Fronius Datamanager.

Auch Wechselrichter anderer Hersteller können als Erzeuger dienen, wenn ein Fronius Smart Meter am Einspeisepunkt sitzt. Voraussetzung ist, dass parallel keine weitere Eigenverbrauchsregelung läuft, etwa ein Batteriespeicher oder Power-to-Heat. Der Anteil anderer Verbraucher wird in der Solar.wattpilot-App dann nicht berücksichtigt. Für die Anbindung per Modbus RTU braucht der Fremd-Wechselrichter eine Fronius Datamanager Box 2.0.

Der Wattpilot regelt PV-Überschuss laut Datenblatt dynamisch zwischen 1,38 kW und 11 kW (bzw. 22 kW) und schaltet dabei automatisch zwischen ein- und dreiphasig. Als Lastmanagement bietet das Gerät Dynamic Load Balancing: Es begrenzt den Ladestrom am Netzanschlusspunkt, wenn der Hausanschluss überlastet würde, und funktioniert mit Fronius-Wechselrichtern mit Smart Meter oder mit dem Smart Meter IP 5kA-3. Haben Sie noch keine Fronius-Anlage, finden Sie bei uns zum Beispiel ein Fronius-Speicherpaket (Gen24 Plus mit Reserva).

Kann der Wattpilot Flex bidirektional laden?

Nein, derzeit nicht. Fronius schreibt in seinen Wattpilot-FAQ, der Wattpilot Flex sei zwar mit ISO-15118-Hardware ausgestattet, unterstütze „jedoch aktuell keine bidirektionale Anwendung“. Die Hardwarevorbereitung allein reicht nach Fronius nicht aus. Auch das Fahrzeug muss bidirektionales Laden unterstützen, und die Rückspeisung muss die Vorgaben des Netzbetreibers erfüllen. Eine Rückspeisung ins Haus (V2H) oder ins Netz (V2G) können wir mit dieser Box daher nicht zusagen.

Was müssen Sie bei Anmeldung, § 14a EnWG und Umsatzsteuer beachten?

Anmeldung nach § 19 NAV

Nach § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Die Inbetriebnahme bedarf zusätzlich der vorherigen Zustimmung, wenn die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber muss sich dann innerhalb von zwei Monaten äußern. Rechnerisch ergeben sich bei 3 × 230 V 11,04 kVA (16 A) und 22,08 kVA (32 A). Die 11-kW-Box ist damit melde-, die 22-kW-Box zustimmungspflichtig. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Installateur.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG

Laut Bundesnetzagentur gilt die netzorientierte Steuerung für private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen. Sie müssen die Wallbox melden und eine Vereinbarung zur Steuerung schließen. Im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt: Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung (die BNetzA nannte 2023 je nach Netzgebiet 110 bis 190 € brutto pro Jahr), Modul 2 senkt den Arbeitspreis um 60 % und braucht einen separaten Zählpunkt, Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und nur zusammen mit Modul 1 wählbar. Der Netzbetreiber darf den Bezug bei konkreter Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken, aber nicht vollständig abschalten. Aktuelle Beträge nennt Ihr Netzbetreiber.

Umsatzsteuer

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für Solarmodule, die dafür wesentlichen Komponenten und Speicher. Das BMF-Schreiben vom 27.02.2023 stellt klar, dass Stromverbraucher für den erzeugten Strom, „z. B. Ladeinfrastruktur“, keine wesentlichen Komponenten sind. Für die Wallbox berechnen wir deshalb 19 %. Für Sonderfälle bei einer einheitlichen Gesamtleistung verweist das Schreiben auf seinen Absatz 1; solche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Förderung

Das KfW-Zuschussprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ kann laut KfW nicht mehr beantragt werden. Wir kennen derzeit keine bundesweite Wallbox-Förderung für Privatpersonen. Ob Ihre Kommune etwas anbietet, fragen Sie dort nach.

Was spart PV-Überschussladen im Jahr? Ein Rechenbeispiel

Die Rechnung zeigt, was der Strom für das Auto kostet, wenn ein Teil davon aus der eigenen Anlage statt aus dem Netz kommt.

Annahmen

  • Fahrleistung 12.000 km pro Jahr, Verbrauch 18 kWh/100 km ab Steckdose (inkl. Ladeverluste).
  • Haushaltsstrompreis 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse August 2026, Durchschnitt Neukundentarife bei 3.500 kWh Jahresverbrauch, Grundpreis anteilig enthalten).
  • PV-Anlage bis 10 kWp mit Teileinspeisung, Inbetriebnahme ab 1.8.2026: Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh. Jede selbst geladene kWh verzichtet auf diese Vergütung.
  • 50 % des Ladestroms stammen aus PV-Überschuss, 50 % aus dem Netz.

Rechenweg

  1. Ladestrom: 12.000 km × 18 kWh / 100 km = 2.160 kWh pro Jahr.
  2. Nur Netzbezug: 2.160 kWh × 0,370 €/kWh = 799,20 €.
  3. Mit 50 % PV: 1.080 kWh Netzbezug × 0,370 € = 399,60 €. Dazu 1.080 kWh PV-Strom × 0,077 € entgangene Einspeisevergütung = 83,16 €. Zusammen 482,76 €.
  4. Differenz: 799,20 € − 482,76 € = 316,44 € pro Jahr (je PV-kWh 37,0 − 7,7 = 29,3 ct).

Das ist ein Rechenmodell, kein Versprechen: Wie hoch der PV-Anteil wirklich ausfällt, hängt davon ab, wann das Auto zu Hause steht, wie groß die Anlage ist und ob ein Speicher mitlädt. Anschaffung, Installation und Grundpreis sind nicht eingerechnet.

Welche Variante passt zu Ihnen?

Für ein privat genutztes Fahrzeug reicht in der Regel die Home-Variante. Die Pro-Variante lohnt sich, wenn Sie Ladevorgänge mit einem Arbeitgeber abrechnen oder eichrechtskonforme Zähler brauchen. Bei 11 kW bleiben Sie bei einer reinen Meldung an den Netzbetreiber. Wir beraten Sie gern zu Auswahl, Anschluss und passendem Wechselrichter: Beratung anfragen.

Häufige Fragen

Hat der Wattpilot Flex Home einen Stromzähler?

Nein. Einen integrierten MID-Zähler haben nur die Pro-Modelle. Das Home-Modell ist laut Fronius nicht eichrechtskonform.

Brauche ich zusätzlich einen FI-Schutzschalter?

Ja. Die integrierte Fehlerstromerkennung (20 mA AC, 6 mA DC) ersetzt ihn nicht. Fronius verlangt vorgelagert einen separaten Fehlerstrom-Schutzschalter Typ A mit 30 mA, bei Bedarf Typ B. Die Elektrofachkraft legt das für Ihre Installation fest.

Ist der Wattpilot Flex mit OCPP nutzbar?

Laut Datenblatt ist OCPP 1.6 J integriert, die Serveradresse tragen Sie in der App ein. Modbus TCP ist in den technischen Daten der Wallbox nicht aufgeführt.

Muss ich die 11-kW-Wallbox genehmigen lassen?

Nein, anmelden müssen Sie sie. Eine Zustimmung ist nach § 19 Abs. 2 NAV erst oberhalb von 12 kVA Summen-Bemessungsleistung nötig, also bei der 22-kW-Box.

Kann ich mit dem Wattpilot Flex Strom aus dem Auto ins Haus zurückspeisen?

Aktuell nicht. Fronius gibt an, dass der Wattpilot Flex keine bidirektionale Anwendung unterstützt.

Quellen

  1. Fronius: Bedienungsanleitung Wattpilot Flex (42,0426,0546,EA, Ausgabe 18.08.2026), fronius.com, abgerufen am 12.10.2026.
  2. Fronius: Wattpilot Flex, Produktseite, fronius.com, abgerufen am 12.10.2026.
  3. Fronius: FAQ Wattpilot (Bidirektionalität, Fremd-Wechselrichter), fronius.com, abgerufen am 12.10.2026.
  4. Fronius: Pressemitteilung „Fronius Wattpilot Flex“ vom 28.11.2024, fronius.com, abgerufen am 12.10.2026.
  5. pv.de: Fronius Wattpilot Flex, Meldung vom 20.03.2025 (ergänzend, Nachfolger von Wattpilot Home und Go), pv.de, abgerufen am 12.10.2026.
  6. § 19 NAV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026.
  7. Bundesnetzagentur: E-Mobilität, FAQ Wallbox, bundesnetzagentur.de, abgerufen am 12.10.2026.
  8. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 27.11.2023 zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, bundesnetzagentur.de, abgerufen am 12.10.2026.
  9. Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), bundesnetzagentur.de, abgerufen am 12.10.2026.
  10. § 12 UStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026.
  11. BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (GZ III C 2 – S 7220/22/10002 :010), Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen, Veröffentlichung des LfSt Bayern, abgerufen am 12.10.2026.
  12. BDEW-Strompreisanalyse August 2026, bdew.de, abgerufen am 12.10.2026.
  13. Bundesnetzagentur: Anzulegende Werte für Solaranlagen August 2026 bis Dezember 2026, bundesnetzagentur.de, abgerufen am 12.10.2026.
  14. ADAC: Einspeisevergütung für PV-Anlagen (ergänzend), adac.de, abgerufen am 12.10.2026.
  15. KfW: Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos, kfw.de, abgerufen am 12.10.2026.
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