Kurz beantwortet (Stand: Oktober 2026)
Inhaltsverzeichnis
- Eine Pauschale von 20 Cent pro kWh für den Eigenverbrauch haben wir weder im UStG noch in den BMF-Schreiben vom 27.02.2023 und 30.11.2023 gefunden.
- Bei Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug aus der Anschaffung gilt der privat verbrauchte Strom als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b UStG). Bewertet wird er in der Regel mit dem Netto-Einkaufspreis für vergleichbaren Netzstrom.
- Bei Anlagen mit Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG, seit 2023, bis 30 kWp) wird laut BMF keine unentgeltliche Wertabgabe besteuert.
- Kleinunternehmer erheben seit 2025 bei bis zu 25.000 Euro Vorjahresumsatz und bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr keine Umsatzsteuer.
Beim Thema Eigenverbrauch einer PV-Anlage wird oft eine feste Umsatzsteuer-Pauschale von 20 Cent pro kWh genannt. Eine solche Pauschale haben wir in den geprüften Quellen (UStG, BMF-Schreiben, Umsatzsteuer-Anwendungserlass) nicht gefunden. Entscheidend ist, ob Ihre Anlage mit Regelbesteuerung oder mit Nullsteuersatz erworben wurde oder ob Sie Kleinunternehmer sind. Was das für Betreiber bedeutet und wie die Berechnung funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Achtung: Das müssen Betreiber beachten!
Welchen Preis für Eigenverbrauch Photovoltaik Umsatzsteuer?
Steuerlich zählt bei der Wertabgabe der Einkaufspreis für vergleichbaren Netzstrom, nicht Ihre Gestehungskosten. Dabei berechnet man die Umsatzsteuer auf Grundlage des Netto-Einkaufspreises für vergleichbaren Netzstrom. Selbstkosten kommen nur ausnahmsweise in Betracht. Beim Nullsteuersatz oder als Kleinunternehmer fällt keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch an.
Wie berechnet sich die Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom?
Die Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom wird auf Basis des Netto-Einkaufspreises für vergleichbaren Netzstrom berechnet. Da der Eigenverbrauch bei Regelbesteuerung als unentgeltliche Wertabgabe gilt, müssen Sie die Umsatzsteuer auch dann abführen, wenn keine direkte Zahlung erfolgt.
Wie wird der Eigenverbrauch für eine PV-Anlage in Cent berechnet?
Für die Umsatzsteuer bewerten Sie den Eigenverbrauch in Cent pro Kilowattstunde mit dem Netto-Strompreis Ihres Versorgers (bei Fremdbezug mit Ihrem tatsächlichen Preis, sonst mit dem Preis des Grundversorgers, jeweils samt Grundpreis). Darauf berechnen Sie 19 Prozent Umsatzsteuer.
Wie muss der Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen versteuert werden?
Bei Regelbesteuerung erfassen Sie den Eigenverbrauch umsatzsteuerlich, indem Sie den Netto-Einkaufspreis des verbrauchten Stroms ansetzen. Zusätzlich geben Sie ihn in der Umsatzsteuererklärung an. Für die Einkommensteuer gelten gesonderte Regeln für kleine Anlagen.
Warum unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer?
Bei Regelbesteuerung unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer, weil er als unentgeltliche Wertabgabe gilt (§ 3 Abs. 1b UStG). Auch wenn keine Zahlung erfolgt, wird der Strom besteuert, weil die Wertabgabe den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgleicht (BMF-Schreiben vom 27.02.2023, Rz. 4).
Wie berechne ich den Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage?
Der Eigenverbrauch ergibt sich aus der erzeugten Strommenge (Erzeugungszähler) abzüglich der eingespeisten Menge. Wo keine Messeinrichtung für die Gesamterzeugung vorgeschrieben ist (insbesondere bei Anlagen bis 10 kW), dürfen Sie die Erzeugung vereinfacht mit 1.000 kWh je kWp und Jahr ansetzen.
Wie hoch ist der Eigenverbrauchsanteil bei einer PV-Anlage?
Der Eigenverbrauchsanteil hängt von Haushaltsverbrauch, Anlagengröße und Speicher ab. Ein Speicher erhöht ihn in der Regel. Den Wert für Ihre Anlage zeigt die Auslegung.
Wie wird selbst erzeugter Strom verrechnet?
Selbst erzeugter Strom wird über die Eigenverbrauchsquote und den Netto-Strompreis bewertet. Den eingespeisten Strom vergütet der Netzbetreiber, den Eigenverbrauch bewertet das Umsatzsteuerrecht nur, wenn ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung möglich war.
Was ändert sich 2025 bei Photovoltaik steuerlich?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neu gefasste Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) mit 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Zudem bleibt die 0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Zubehör bestehen, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.
Wo trage ich den Eigenverbrauch einer PV-Anlage in der Umsatzsteuererklärung ein?
Den Eigenverbrauch erklären Sie in der Umsatzsteuererklärung als unentgeltliche Wertabgabe; die Schritte in ELSTER finden Sie in unserer Anleitung zur Umsatzsteuererklärung.
Wie lange gilt 0 MwSt. auf PV-Anlage?
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023; im Gesetzestext ist keine Befristung enthalten. Der Gesetzgeber kann die Regelung aber jederzeit ändern.
Warum muss ich selbst erzeugten Strom versteuern?
Nur wenn ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung möglich war, müssen Sie selbst erzeugten Strom versteuern, da er als unentgeltliche Wertabgabe zählt.
Wie viel Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch?
Die Höhe der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch beträgt in der Regel 19 %, bezogen auf den Netto-Einkaufspreis des Stroms. Bei Nullsteuersatz oder Kleinunternehmerregelung fällt sie nicht an.
Wie ermittelt das Finanzamt den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage?
Den Eigenverbrauch ermitteln Sie selbst und erklären ihn in der Umsatzsteuererklärung; das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Den Preis setzen Sie nach Ihrem Netzstromtarif an. Fehlen Nachweise, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).
Ist Eigenverbrauch steuerbar?
Umsatzsteuerlich nur bei Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug aus der Anschaffung: Dann gilt er als unentgeltliche Wertabgabe.
Wie verbucht man Eigenverbrauch?
Menge mal Netto-Einkaufspreis ergibt die Bemessungsgrundlage, darauf fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Gebucht wird der Vorgang als unentgeltliche Wertabgabe; das genaue Konto hängt vom Kontenrahmen ab, hier hilft Ihr Steuerberater.

Elektroniker für Betriebstechnik, B.Sc. Betriebswirtschaft. Wir planen und installieren Photovoltaik, Speicher und Wallboxen.










