Bei Osnabrück saniert handelt sich um ein Förderprogramm der Stadt Osnabrück, das Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien unterstützt. Außerdem geht es auch darum, neue Photovoltaikanlagen zu errichten. Denn dies ist gerade in Zeiten der Energiewende essenziell. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um “Osnabrück saniert!.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Ziel von “Osnabrück saniert”?
Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und darüber hinaus auch den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Wohnqualität und der Wert der Immobilien gesteigert werden.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Gebäude im Stadtgebiet Osnabrück liegt und mindestens 20 Jahre alt ist. Außerdem muss die Sanierung von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Förderprogramm “Osnabrück saniert”: Antragstellung ab 06. Mai 2024
Das Programm “Osnabrück saniert” unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden im gesamten Stadtgebiet. Im Jahr 2024 stehen dafür insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 1,5 Millionen Euro für Photovoltaikanlagen und 1 Million Euro für Dämmmaßnahmen reserviert sind.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Dämmung von Außenwänden (inklusive Fenster)
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Kellerdecken
- Installation von Photovoltaikanlagen
Wichtige Hinweise
Aufträge dürfen erst nach Antragstellung vergeben werden. Zudem muss die Beauftragung innerhalb von 12 Wochen nach Bewilligung des Zuschusses erfolgen. Es wird nach dem “Windhund-Prinzip” verfahren. Das heißt, dass vollständige Anträge Vorrang haben. Außerdem werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen. Aufgrund des hohen Interesses ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Wie beantrage ich die Förderung bei Osnabrück saniert?
Telefonische Anfragen sind zu den folgenden Servicezeiten unter der Nummer 0541-323-3245 möglich:
- Dienstag, 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 14 bis 16 Uhr
Voraussetzungen für Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von:
- Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten mit gewerblicher Nutzung (Mischnutzung)
- Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus
Für Photovoltaikanlagen zusätzlich auch Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragstellung:
- Online-Formulare (nach Einrichtung eines Benutzerkontos)
- Kostenvoranschlag
- Bei Photovoltaikanlagen: Auszug Marktstammdatenregister
Nach der Antragstellung:
- Eingangsbestätigung
- Gegebenenfalls Nachforderungen über das ServicePortal
- Digitaler Bescheid nach Abschluss der Prüfung
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
- Nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme
- Einreichung von Schlussrechnungen und Fotos über das ServicePortal
Osnabrück saniert – Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu stellen. Die Auftragsvergabe darf erst nach Antragstellung erfolgen. Zudem muss die Beauftragung innerhalb von 12 Wochen nach Bewilligung des Zuschusses nachgewiesen werden.
Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn der Sanierung unbedingt auch von einem Energieberater beraten. Denn dieser kann Ihnen helfen, die für Ihr Haus geeigneten Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und gleichzeitig auch die passenden Förderprogramme zu finden.
Fazit: Osnabrück saniert – Machen auch Sie mit und sparen Sie!
Das Förderprogramm “Osnabrück saniert” stellt eine hervorragende Gelegenheit dar, um energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden umzusetzen und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Durch die Förderung von Dämmmaßnahmen und Photovoltaikanlagen trägt das Programm nicht nur zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei, sondern ermöglicht auch langfristige Kosteneinsparungen für die Gebäudebesitzer.
FAQ -Häufig gestellte Fragen zu “Osnabrück saniert”
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Osnabrück saniert?
Die Bearbeitungszeit für einen Förderantrag kann aufgrund des hohen Interesses und der komplexen Antragsverfahren mehrere Wochen betragen. Bitte planen Sie dies bei Ihren Sanierungsprojekten ein.
Können auch Mieterinnen und Mieter von diesem Förderprogramm profitieren?
Nein, das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen, Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Wohngebäuden sowie an gemeinnützige Vereine mit entsprechendem Eigentum.
Gibt es zusätzliche Beratungsangebote für Interessierte am Förderprogramm “Osnabrück saniert”?
Ja, neben den telefonischen Anfragen zu den Servicezeiten können Interessierte auch individuelle Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden Sie zudem auch auf der Website der Stadt Osnabrück oder können telefonisch erfragt werden.
Welche Bedingungen gelten für die Förderung von Photovoltaikanlagen bei “Osnabrück saniert”?
Die Förderung von Photovoltaikanlagen richtet sich an Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie an die bereits genannten Berechtigten von Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten. Es gelten die gleichen Richtlinien und Anforderungen wie für andere förderfähige Maßnahmen.
Kann ich mehrere Fördermaßnahmen gleichzeitig beantragen?
Ja, es ist möglich, mehrere förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Programms “Osnabrück saniert” zu beantragen. Doch die Förderung erfolgt nach dem “Windhund-Prinzip”, und es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden.
Wie hoch ist der maximale Zuschussbetrag, den ich für meine Sanierungsmaßnahme erhalten kann?
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme sowie den verfügbaren Fördermitteln. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung über die genauen Förderbedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Müssen die Sanierungsmaßnahmen von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden?
Nein, grundsätzlich können Sie frei wählen, mit welchem Unternehmen Sie die Sanierungsmaßnahmen umsetzen möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Aufträge erst nach Antragstellung vergeben werden dürfen. Zudem muss die Beauftragung innerhalb von 12 Wochen nach Bewilligung des Zuschusses erfolgen.
Welche Rolle spielt das “Windhund-Prinzip” bei der Vergabe der Fördermittel?
Das “Windhund-Prinzip” bedeutet, dass Fördermittel nach dem Prinzip “wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben werden. Denn vollständige Anträge haben Vorrang. Zudem finden nur solche Beachtung, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.








