PV-Anlage Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Frank Nowotzin
Veröffentlicht: 06.11.2024
AKTUALISIERT AM: 12.12.2024
Vorab sei gesagt: Die Regelbesteuerung ist für viele PV-Anlagen-Betreiber eine gute Wahl. Vor allem dann, wenn die Anlage größere Anschaffungskosten mit sich bringt. Durch den Vorsteuerabzug können Sie Steuern sparen und die Anlagekosten teilweise zurückholen. Sind Sie aber eher daran interessiert, möglichst wenig Verwaltungsaufwand zu haben und geringe Einnahmen zu erzielen, könnte die Kleinunternehmerregelung für Sie die einfachere Lösung sein. Mit der PV-Anlage Regelbesteuerung machen Sie sich jedoch steuerlich unabhängiger, weil Sie durch die Umsatzsteuerpflicht als Unternehmer mit Vorsteuerabzug agieren. Das gibt Ihnen die Freiheit, auch in Zukunft gezielt Investitionen abzusetzen und möglicherweise von den steuerlichen Vorteilen weiter zu profitieren.
Inhaltsverzeichnis
PV-Anlage Regelbesteuerung – Was genau ist das?
Der Umstieg auf eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) lohnt sich – sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Geldbeutel. Wenn Sie jedoch eine PV-Anlage betreiben, sollten Sie die Regelbesteuerung und deren steuerliche Konsequenzen genau kennen. Viele Betreiber fragen sich, wie sie steuerlich behandelt werden und ob sie von der Vorsteuer profitieren können.
Die Regelbesteuerung ist hierbei ein entscheidender Punkt. Denn sie betrifft zahlreiche Betreiber von PV-Anlagen. Im Folgenden klären wir, was die Regelbesteuerung bedeutet, wie hoch die Steuerbelastung ist, wen sie betrifft und wann Alternativen bestehen.
Was bedeutet Regelbesteuerung bei einer PV-Anlage?
Die Regelbesteuerung betrifft grundsätzlich alle Unternehmer. Wenn Sie als Betreiber einer PV-Anlage Strom ins Netz einspeisen und daraus Einnahmen erzielen, behandelt das Finanzamt Sie steuerlich wie einen Unternehmer. Wichtig zu wissen ist, dass die Regelbesteuerung in Deutschland dazu führt, dass Sie auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen.
Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Stromanbieter einen Vertrag abschließen und ihm den erzeugten Strom verkaufen – dieser Verkauf unterliegt der Umsatzsteuer. Ein Vorteil ist, dass Sie bei der Regelbesteuerung die sogenannte Vorsteuer geltend machen können. Das heißt, Sie können die Umsatzsteuer, die Sie bei der Anschaffung und Installation der PV-Anlage gezahlt haben, vom Finanzamt zurückholen.
Wie hoch ist die Steuer bei der Regelbesteuerung?
In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer aktuell 19 %. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre Einnahmen aus dem Stromverkauf 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Gleichzeitig dürfen Sie jedoch 19 % Vorsteuer auf Ihre Ausgaben, beispielsweise auf die Anschaffungskosten der PV-Anlage, geltend machen.
Diese Regelung kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten, da eine PV-Anlage je nach Größe und Technik hohe Investitionskosten verursacht.
Beispiel: Kaufen Sie eine PV-Anlage für 10.000 Euro netto, dann fallen darauf 1.900 Euro Umsatzsteuer an, die Sie als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern können. Dadurch reduziert sich Ihre Anfangsinvestition sofort, was Ihnen hilft, schneller in die Gewinnzone zu kommen.
PV-Anlage, installiert von der AceFlex GmbH
Wer ist von der Regelbesteuerung betroffen?
Grundsätzlich kann jeder Betreiber einer PV-Anlage die Regelbesteuerung wählen, wenn er Strom ins Netz einspeist. Ob dies für Sie sinnvoll ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Höhe Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie den Anschaffungskosten der Anlage.
Insbesondere Betreiber kleinerer Anlagen sollten prüfen, ob die Regelbesteuerung die richtige Wahl ist, da auch die Kleinunternehmerregelung als Alternative offensteht.
Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung – was ist besser?
Die Wahl zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung hängt von Ihren persönlichen Zielen ab.
Vorsteuerabzug nutzen:
Die Regelbesteuerung bietet Ihnen den Vorsteuerabzug – besonders vorteilhaft bei hohen Anschaffungskosten. Hier kann die Entscheidung zur Regelbesteuerung helfen, Ihre Kosten direkt zu reduzieren.
Einfachheit durch Kleinunternehmerregelung:
Die Kleinunternehmerregelung ist oft sinnvoll, wenn Sie möglichst wenig Verwaltungsaufwand wünschen und der Vorsteuerabzug keine große Steuerersparnis bringen würde. In diesem Fall zahlen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Einkünfte und Verwaltungsaufwand:
Auch die Höhe Ihrer Einnahmen ist wichtig. Falls Sie nur geringe Einnahmen erzielen und den Aufwand der Steuererklärung vermeiden wollen, könnte die Kleinunternehmerregelung die einfachere Alternative sein.
Wann ist die Regelbesteuerung sinnvoll?
Die Regelbesteuerung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie hohe Investitionskosten für die PV-Anlage hatten und den Vorsteuerabzug nutzen möchten. Zwar müssen Sie jährlich die Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen abführen, aber durch die Regelbesteuerung haben Sie den Vorteil, die Vorsteuer geltend zu machen.
Entscheiden Sie sich für die Regelbesteuerung, sollten Sie wissen, dass diese Entscheidung längerfristig bindend ist, da ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Das Finanzamt kann hier Vorgaben machen und Sie für mehrere Jahre an die Regelbesteuerung binden.
Regelbesteuerung in der Praxis – so gehen Sie vor
Falls Sie die Regelbesteuerung für Ihre PV-Anlage wählen, sind regelmäßige Meldungen an das Finanzamt erforderlich. Die Schritte sind dabei:
Die Umsatzsteuer anmelden: Monatlich oder quartalsweise melden Sie Ihre Umsätze beim Finanzamt und führen die Umsatzsteuer ab.
Die Vorsteuerabzüge erfassen: Kaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen für Ihre PV-Anlage, können Sie sich die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen. Dies reduziert Ihre Steuerlast.
Jährliche Steuererklärung abgeben: Einmal im Jahr reichen Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ein und deklarieren Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Fazit: Lohnt sich die Regelbesteuerung bei PV-Anlagen?
Die Regelbesteuerung kann für viele PV-Anlagen-Betreiber eine gute Wahl sein, insbesondere dann, wenn die Anlage hohe Anschaffungskosten hatte. Durch den Vorsteuerabzug sparen Sie Steuern und können die Kosten für die Anlage zum Teil zurückholen. Falls Sie jedoch möglichst wenig Verwaltungsaufwand und keine größeren Steuerersparnisse erwarten, könnte die Kleinunternehmerregelung die einfachere Lösung sein.
Mit der Regelbesteuerung gewinnen Sie langfristig mehr Flexibilität, da Sie durch die Umsatzsteuerpflicht als Unternehmer mit Vorsteuerabzug agieren. Dies gibt Ihnen die Freiheit, zukünftige Investitionen abzusetzen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur PV-Anlage Regelbesteuerung
Was bedeutet Regelbesteuerung bei Photovoltaik?
Bei der Regelbesteuerung unterliegt die Photovoltaikanlage der normalen Umsatzbesteuerung, wobei die Umsatzsteuer auf alle Einnahmen fällig wird. Gleichzeitig kann jedoch die Vorsteuer für Anschaffungen und Betriebskosten zurückgeholt werden.
Was ist besser, Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich eher bei geringen Einnahmen, da sie keine Umsatzsteuerpflicht vorsieht. Andererseits bietet die Regelbesteuerung Vorteile, wenn man Vorsteuer auf Anschaffungen absetzen möchte.
Wie lange gilt 0 % MwSt. auf PV-Anlage?
Die Mehrwertsteuerbefreiung von 0 % gilt aktuell bis auf Weiteres, sofern die Anlage bestimmten Anforderungen entspricht. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu fördern.
Sind PV-Anlagen bis 10 kW steuerfrei?
Ja, Photovoltaikanlagen bis 10 kW sind sowohl von der Ertragssteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Dadurch sollen kleinere Anlagen für Privatpersonen attraktiver werden.
Was ändert sich 2025 bei Photovoltaik steuerlich?
Ab 2025 gibt es voraussichtlich neue steuerliche Anpassungen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter zu fördern. Genauere Details hängen jedoch noch von der finalen Gesetzgebung ab.
Was passiert ab 30 kWp?
Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp unterliegen grundsätzlich anderen steuerlichen Regeln und könnten teils steuerpflichtig sein. Auch die Einnahmen aus der Einspeisung könnten dann steuerlich anders behandelt werden.
Sind PV-Anlagen über 30 kWp steuerfrei?
Nein, Photovoltaikanlagen über 30 kWp sind grundsätzlich nicht steuerfrei. Die Erträge aus diesen größeren Anlagen sind oft einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, was die steuerliche Belastung erhöht.
Wie muss die Einspeisevergütung versteuert werden?
Die Einspeisevergütung unterliegt in der Regel der Einkommensteuer, wobei bestimmte Freibeträge genutzt werden können. Die Versteuerung hängt jedoch von der Anlagengröße und den jeweiligen Regelungen ab.
Was ändert sich ab 30 kWp?
Ab einer Leistung von 30 kWp entfällt die Steuerbefreiung, und die Einnahmen müssen versteuert werden. Dies betrifft in erster Linie die Einkommensteuer, die dann auf Einspeisungserlöse fällig wird.
Wie viel kW darf eine private PV-Anlage haben?
Private PV-Anlagen können grundsätzlich jede gewünschte Leistung haben, wobei Anlagen bis 10 kW steuerlich bevorzugt werden. Eine Leistung bis etwa 30 kW ist jedoch meist für private Haushalte ausreichend.
Wird die Einspeisevergütung 2025 erhöht?
Eine Erhöhung der Einspeisevergütung könnte 2025 in Kraft treten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter anzukurbeln. Details dazu werden aber erst mit neuen Förderregelungen bekanntgegeben.
Werden mehrere PV-Anlagen zusammengerechnet?
Ja, mehrere Photovoltaikanlagen können steuerlich zusammengefasst werden, wenn sie beispielsweise an einem Standort betrieben werden. Diese Zusammenfassung kann die steuerliche Behandlung beeinflussen, insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuer.
Sind Einnahmen aus Photovoltaik steuerpflichtig?
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind steuerpflichtig, sofern die Anlage eine bestimmte Leistung überschreitet oder kein Steuerfreibetrag greift. Dies betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer je nach Fall.