Das neue Energieeffizienzgesetz, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren dazu, mehr Energie zu sparen. Warum? Weil Klimaschutz und Energiewende nur dann erfolgreich sein können, wenn der Energieverbrauch dauerhaft sinkt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Energieeffizienzgesetz?
Am 18. November 2023 trat das neue Energieeffizienzgesetz 2024 in Kraft, das Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren dazu verpflichtet, ihre Energieeinsparungen zu erhöhen. Dies ist entscheidend für den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende, da nur durch eine dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs diese Ziele erreicht werden können.
Seit wann gibt es das Energieeffizienz-Gesetz 2025?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein Gesetz, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Es verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen.
Was sind die Ziele des Energieeffizienz-Gesetzes 2025?
Das oberste Ziel des Energieeffizienz-Gesetzes im Jahr 2025 ist es, Energie zu sparen. Dabei wird bis zum Jahr 2030 unter anderem auch der Endenergieverbrauch reduziert. Angepeilt wird eine Einsparung um mindestens 10 %. Zudem steht der Klimaschutz im Fokus.
In dem neuen Gesetz steht auch, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden muss. Darüber hinaus wird die Steigerung der Energieeffizienz angestrebt. Denn dadurch erhöhen wir die Versorgungssicherheit und reduzieren die Abhängigkeit von Energieimporten.
Wie kann ich den Eigenverbrauch mit Photovoltaik erhöhen?
Wenn wir über die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sprechen, müssen wir die Photovoltaik auf jeden Fall erwähnen. Denn diese hilft uns dabei, eigenen grünen Strom zu erzeugen und so Energie aus der Steckdose zu sparen.
Nutzung von Sonnenstrom:
In den sonnenreichen Monaten zwischen Frühjahr und Herbst kann Sonnenstrom effektiv genutzt werden, um elektrische Geräte im Garten wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Gartenbeleuchtung zu betreiben. Eine Solarbatterie ermöglicht es, die im Garten installierten LEDs abends oder nachts zu nutzen, während die Gartensauna tagsüber mit überschüssigem Sonnenstrom aufgeheizt werden kann.
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Stromspeicher:
Die Preise für stationäre Lithiumbatterien sanken, und es gibt nun neue Förderprogramme für Stromspeicher. Die Investition in eine Solarbatterie kann die Wirtschaftlichkeit erhöhen, wobei die Größe der Batterie vom Strombedarf im Gebäude und vom Solargenerator abhängt. Ohne Stromspeicher können wir etwa 50 bis 80 Prozent des Sonnenstroms im eigenen Gebäude nutzen, während wir mit Batterie bis zu 100 Prozent erreichen können.
Umstellung auf elektrisch betriebene Geräte:
Elektrische Geräte und Fahrzeuge, vom Rasenmäher bis zum Elektroauto, können mit Sonnenstrom aufgeladen werden und sind daher eine praktische Ergänzung. Zudem sind Erstere besonders vorteilhaft für häufige, kurze Fahrten, da sie das Spritbudget von herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren schonen.
Zum Laden von Elektroautos brauchen Sie eine Wallbox, idealerweise mit leistungsfähigen Solarmodulen versehen. Und auch diese können Sie bei uns erwerben und das zu einem fairen Preis.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
Energieeinsparpflichten für Behörden:
Bund, Länder und Kommunen müssen ab 2024 jährlich 0,5 % ihrer Energieeinsparziele erreichen.
Energieeinsparpflichten für Unternehmen:
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden (GWh) müssen ein Energiemanagementsystem einführen und regelmäßig Energieeinsparaudits durchführen.
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung:
Die Regierung baut die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stärker aus, da sie gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und damit effizienter ist als die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme.
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen:
Die Bundesregierung stellt Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Unternehmen zur Verfügung.
Gibt es auch Kritikpunkte am Energieeffizienzgesetz 2025?
Ja, das Energieeffizienzgesetz bringt auch einige Kritikpunkte mit sich. Einige bemängeln, dass die Ziele des Gesetzes nicht ambitioniert genug seien. Andere Kritiker befürchten, dass das Gesetz zu viel Bürokratie verursachen werde. Was sich genau davon bewahrheitet, bleibt abzuwarten.
Das sind die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes 2025:
Es schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz und leistet einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele. Außerdem werden wesentliche Anforderungen aus der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt. Die Bundesstelle für Energieeffizienz bei der BAFA überwacht vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 die Vorgaben und unterstützt Länder und Kommunen bei der Erfüllung der Berichtspflichten sowie das BMWK bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Bereich Energieeffizienz und baut eine Abwärmeplattform auf.
Zudem legt das Gesetz Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Auch Ziele für 2040 und 2045 werden aufgezeigt, die 2027 überprüft und bei Bedarf angepasst werden sollen.
Was bedeutet das für den Endenergieverbrauch?
- Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch gegenüber 2008 um 26,5% sinken, von 2.544 TWh auf 1.867 TWh.
- Bis 2040 soll er mindestens um 39% im Vergleich zu 2008 sinken.
- Bis 2045 soll eine Senkung um mindestens 45 Prozent erreicht werden.
Bund und Länder sind ab 2024 verpflichtet, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, die den EU-Vorgaben entsprechen, um jährlich Endenergie-Einsparungen zu erreichen. Auch müssen sie als Vorbild fungieren und Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie Effizienzmaßnahmen umsetzen.
Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von einer Gigawattstunde oder mehr müssen jährlich Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 Prozent pro Jahr bis 2045 erreichen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen ab 2024 Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen.
Energieeffizienzgesetz 2025: Pflichten für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 1 GWh haben gemäß dem EnEfG die Verpflichtung, ihren Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2045 jährlich um 2 % zu reduzieren. Sollte diese Regelung nicht ausreichen, um den europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen, behält sich die Bundesregierung vor, zusätzliche Einsparverpflichtungen durch Rechtsverordnungen zu erlassen.
Das EnEfG betont insbesondere die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand in Bezug auf Energieeinsparungen. Diese Einsparziele gelten für zahlreiche Einrichtungen von Bund und Ländern.
Fazit zum Energieeffizienzgesetz 2025
Das Energieeffizienzgesetz 2024 ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch in Deutschland zu senken und den Klimaschutz zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz die gewünschten Ziele erreichen wird. Doch auch jeder von uns kann etwas dafür tun, bewusster mit der wertvollen Energie umzugehen und so die Umwelt zu schonen. Denn die Stromkosten werden auch im Jahr 2024 sicherlich wieder ansteigen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Energieeffizienzgesetz 2025
Was ist das Energieeffizienzgesetz?
Das EnEG 2024 ist ein Gesetz, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Es verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen.
Welche Ziele verfolgt das EnEG?
Das Gesetz soll bis 2030 den Endenergieverbrauch in Deutschland um 10 % senken. Durch die Senkung des Energieverbrauchs wird auch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert. Und mithilfe der Steigerung der Energieeffizienz soll die Abhängigkeit von Energieimporten verringert werden.
Wen betrifft das EnEG 2025?
- Behörden: Bund, Länder und Kommunen
- Energieintensive Unternehmen: Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden (GWh)
- Rechenzentren
Welche Pflichten haben Behörden nach dem EnEG 2025?
Ab 2024 sollen Behörden jährlich 0,5 % ihrer Energieeinsparziele erreichen. Sie müssen ein Energiemanagementsystem einführen und regelmäßig Energieeinsparaudits durchführen.
Was bedeutet es für Unternehmen?
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen.
Welche Häuser sind vom Sanierungszwang betroffen, der durch das Energieeffizienzgesetz festgelegt ist?
Gebäude in niedrigeren Effizienzklassen müssen oft umfassende Sanierungsmaßnahmen durchlaufen, um den gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz gerecht zu werden. Bis 2030 müssen Häuser mit der Klasse G und F mindestens E erreichen , ab 2033 soll dann D das Ziel sein.
Was steht im Energie Effizienz Gesetz bezüglich der Energieeinsparmaßnahmen für Bund und Länder?
Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen – entsprechend den EU -Vorgaben. Der Bund soll bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei Terawattstunden.
Wer prüft die Energieeffizienz gemäß dem Energie Effizienz Gesetz? Und wie kann ich diese Fachleute finden?
Geprüfte Fachleute sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu finden – einer gemeinsamen Initiative von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und KfW Bankengruppe.
Welche Pflichten haben energieintensive Unternehmen nach dem EnEG 2025?
Sie müssen ein Energiemanagementsystem einführen und regelmäßig Energieeinsparaudits durchführen. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Energieaudits an die Deutsche Energieagentur (dena) melden.
Welche Pflichten haben Rechenzentren nach dem EnEG 2025?
Sie sollen ab 2025 die Abwärme ihrer Anlagen nutzen, sofern dies möglich und wirtschaftlich ist. Außerdem müssen ab 2027 klimaneutral betrieben werden.
Welche Fördermittel gibt es für Energieeffizienzmaßnahmen?
Die Bundesregierung stellt Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Unternehmen zur Verfügung. Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wo finde ich weitere Informationen zum EnEG 2025?
Wenn Sie weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz benötigen, finden Sie diese auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundestags.