Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer für meine PV-Anlage zurück?
Seit dem 1. Januar 2023 fällt für den Kauf, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Speichersystemen in Deutschland keine Mehrwertsteuer an, sodass keine Rückerstattung erforderlich ist, wenn die Anlage nach diesem Datum erworben wurde (§ 12 Abs. 3 UStG).
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
Wenn Sie sich die volle Mehrwertsteuer auf Ihre Investitionskosten zurückholen möchten, ist der Verzicht sinnvoll. Denn nur dann dürfen Sie die Vorsteuer geltend machen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung bei PV-Anlagen?
Sie besagt, dass Betreiber bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer abführen müssen. Dafür dürfen sie aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Was passiert, wenn ich die PV-Anlage privat nutze?
Dann gilt die Anlage als Liebhaberei und steuerliche Vorteile wie Vorsteuerabzug entfallen. Allerdings müssen Sie auch keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen.
Wie lange bin ich an die Entscheidung zur Umsatzsteuer gebunden?
Sie sind mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden, wenn Sie zur Regelbesteuerung optiert haben. Eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach möglich.
Muss ich die Steuer-ID oder eine Umsatzsteuer-ID verwenden?
Für den privaten Eigenverbrauch reicht die Steuer-ID, während Sie für unternehmerische Zwecke und den Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer-ID benötigen. Beide Nummern erhalten Sie vom Finanzamt.
Gilt der 0‑%‑Steuersatz auch für Batteriespeicher?
Ja, sofern der Speicher zusammen mit der PV-Anlage gekauft wird, greift der 0‑%‑Steuersatz. Denn er dient direkt dem Eigenverbrauch aus der Solaranlage.
Muss ich beim Kauf meiner Anlage etwas Besonderes beachten?
Ja, achten Sie darauf, dass die Rechnung korrekt ausgestellt ist. Denn nur mit der richtigen Formulierung kann der Steuervorteil gelten.
Kann ich den 0‑%‑Steuersatz auch bei Nachrüstung nutzen?
Nur eingeschränkt – bei separatem Kauf eines Speichers greift er meist nicht. Doch wenn Speicher und Anlage zusammen bestellt werden, ist der Steuersatz anwendbar.
Wie weist mein Solarteur den 0‑%‑Steuersatz aus?
Er vermerkt den Steuersatz direkt auf der Rechnung. Zudem erklärt er, warum die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.