Ja, die Installation einer Photovoltaikanlage gilt als Handwerkerleistung im steuerlichen Sinne. Das bedeutet, Sie können die Arbeitskosten für die Montage steuerlich geltend machen. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Kosten für Material nicht absetzbar sind, jedoch die Arbeitskosten einen erheblichen Anteil ausmachen können. Heute erfahren Sie, ob die Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung ist und was es dabei alles zu beachten gilt.
Inhaltsverzeichnis
Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung: Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG
Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können private Haushalte 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen von ihrer Steuerlast abziehen – maximal jedoch 1.200 € pro Jahr. Dies gilt auch für die Installation von Photovoltaikanlagen, sofern die Arbeiten in Ihrem selbst genutzten Wohngebäude durchgeführt werden.
Beispiel:
Wenn die Arbeitskosten für die Installation Ihrer Photovoltaikanlage 2.500 € betragen, können Sie 20 % davon, also 500 €, direkt von Ihrer Steuerlast abziehen. Dies führt zu einer entsprechenden Steuerersparnis.
Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung: Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Sie die Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Die Arbeiten müssen in Ihrem selbst genutzten Wohngebäude durchgeführt werden.
-
Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein.
-
Die Zahlung muss unbar erfolgen, beispielsweise per Überweisung.
-
Die Arbeitskosten müssen separat in der Rechnung ausgewiesen sein.
Hinweis: Materialkosten sind nicht absetzbar. Nur die Arbeitskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerbefreiung für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp steuerfrei, wenn die Anlage auf einem selbst genutzten Wohngebäude installiert ist. Dies bedeutet, dass Sie keine Einkommensteuer auf die Einnahmen aus Ihrer Solaranlage zahlen müssen.
Wichtig: Die Steuerbefreiung für Einnahmen aus der Photovoltaikanlage hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die Handwerkerleistungen für die Installation steuerlich abzusetzen. Beide Vorteile können unabhängig voneinander genutzt werden
Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile kombinieren:
Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung
Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. So können Sie beispielsweise von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen profitieren, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden. Die Kombination dieser Förderungen mit den steuerlichen Vorteilen macht die Investition in eine Photovoltaikanlage noch attraktiver.
Jetzt bei AceFlex Ihre neue PV-Anlage zum besten Preis bestellen
Die AceFlex GmbH unterstützt Sie gerne bei der Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage. Profitieren Sie von unserer Expertise und den aktuellen steuerlichen Vorteilen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot!
Fazit: Ist die Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung?
Die Installation einer Photovoltaikanlage stellt eine Handwerkerleistung dar, deren Arbeitskosten Sie steuerlich geltend machen können. So profitieren Sie von einer direkten Steuerersparnis. Achten Sie darauf, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um diese Vorteile nutzen zu können. Kombinieren Sie die steuerlichen Vorteile mit möglichen Förderungen, um Ihre Investition noch rentabler zu gestalten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema: “Installation PV Anlage eine Handwerkerleistung”
Ist die Installation einer PV-Anlage Handwerkerleistung?
Ja, die Installation einer PV-Anlage gilt als Handwerkerleistung und Sie können die Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Allerdings müssen die Arbeiten von einem anerkannten Handwerksbetrieb ausgeführt werden, damit das Finanzamt sie anerkennt.
Ist die Montage einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung?
Die Montage zählt grundsätzlich als Handwerkerleistung, doch manchmal kann sie auch als Bauleistung eingestuft werden, wenn sie direkt mit einem Bauwerk verbunden ist. Daher sollten Sie die Rechnung genau prüfen und die korrekte steuerliche Behandlung klären.
Kann ich die Montagekosten einer PV-Anlage steuerlich absetzen?
Ja, die Lohnkosten für die Montage können Sie nach § 35a EStG absetzen und das senkt Ihre Steuerlast direkt. Allerdings sind Materialkosten nicht absetzbar, denn nur die Arbeitsleistung wird berücksichtigt.
Welche Handwerkerleistungen für PV-Anlagen kann ich nach § 35a EStG absetzen?
Sie können alle Arbeitskosten für Installation, Wartung und Reparatur der PV-Anlage absetzen und das Finanzamt erkennt sie an. Allerdings müssen die Leistungen eindeutig von einem Handwerksbetrieb erbracht worden sein, sonst entfällt der Steuervorteil.
Ist eine PV-Anlage eine energetische Maßnahme?
Ja, eine PV-Anlage zählt als energetische Maßnahme, weil sie zur Energieeinsparung und nachhaltigen Stromerzeugung beiträgt. Sie können daher teilweise von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn die Anlage fachgerecht installiert wird.
Was sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG?
Handwerkerleistungen sind Arbeiten, die ein Handwerksbetrieb in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück ausführt. Dazu gehören auch die Montage und eine eventuelle Reparatur. Sie können die Lohnkosten für solche Leistungen direkt von der Steuer abziehen, während Materialkosten außen vor bleiben.
Welche Lohnkosten kann ich gemäß § 35a EStG in meiner Handwerkerrechnung absetzen?
Sie können alle Arbeitsstunden für Installation, Wartung und Reparatur absetzen und das Finanzamt erkennt diese direkt an. Allerdings darf man die Kosten nicht für Material oder Maschinen berechnen. Denn diese fallen nicht unter § 35a.
Welche Dienstleistungen kann ich nach § 35a absetzen?
Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten absetzen, die in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück ausgeführt werden. Dazu gehört auch die Montage von PV-Anlagen. Dienstleistungen wie Beratung oder Lieferung zählen jedoch nicht dazu, sodass nur die Arbeitsleistung relevant ist.
Welche Kosten nach § 35a EStG?
Sie können ausschließlich die Arbeitskosten absetzen. Dazu gehören die Montage, die Wartung und die Reparatur. Material- und Gerätekosten dürfen Sie nicht abziehen, denn nur die Arbeitsleistung ist steuerlich berücksichtigt.
Wann wurde § 35 EStG eingeführt?
§ 35 EStG wurde bereits vor vielen Jahren eingeführt, um Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen zu ermöglichen. Seither können Steuerzahler Lohnkosten geltend machen, während Materialkosten außen vor bleiben.
Welche Voraussetzungen muss ein Handwerksbetrieb erfüllen, damit die Installation absetzbar ist?
Der Betrieb muss offiziell eingetragen sein und die Arbeiten fachgerecht ausführen, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Sie sollten sich vorab eine Rechnung mit ausgewiesener Arbeitsleistung geben lassen.
Kann ich die Installation selbst durchführen und absetzen?
Nein, Eigenleistungen sind nicht absetzbar und nur die Arbeiten eines anerkannten Handwerksbetriebs gelten nach § 35a EStG. Trotzdem können Sie die Planung und Beratung selbst erledigen, ohne den Steuervorteil zu verlieren.
Gibt es eine Obergrenze für die absetzbaren Handwerkerkosten?
Ja, pro Jahr können maximal 6.000 Euro Arbeitskosten abgesetzt werden und das gilt auch für die PV-Installation. Materialkosten zählen hierbei nicht mit, sodass nur die Lohnanteile relevant sind.
Wie muss die Rechnung für das Finanzamt aussehen?
Die Rechnung muss Arbeitskosten und Materialien getrennt ausweisen und sie muss auf Sie als Leistungsempfänger ausgestellt sein. Außerdem muss die Zahlung unbar erfolgen, beispielsweise per Überweisung, um den Steuervorteil zu sichern.
Kann ich auch Wartungsarbeiten absetzen?
Ja, regelmäßige Wartung zählt als Handwerkerleistung und Sie können die Lohnkosten dafür nach § 35a EStG abziehen. Allerdings darf man dabei die Kosten für Ersatzteile nicht berücksichtigen.
Sind Anschlüsse und Verkabelung absetzbar?
Ja, wenn sie Teil der Montage sind und vom Handwerksbetrieb ausgeführt werden, können Sie die Arbeitskosten absetzen. Materialkosten für Kabel oder Steckdosen sind dabei nicht steuerlich absetzbar.
Gilt das auch für Solarspeicher in Verbindung mit der PV-Anlage?
Ja, die Installation von Solarspeichern zählt ebenfalls als Handwerkerleistung und Sie können die Arbeitskosten steuerlich absetzen. Materialkosten für den Speicher selbst sind jedoch ausgeschlossen.