Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Damit entfällt die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation unter bestimmten Bedingungen. Doch ist Photovoltaik steuerfrei 2026? Und was müssen Sie beachten, damit Ihr Projekt steuerfrei bleibt?
Inhaltsverzeichnis
Welche gesetzlichen Grundlagen greifen im Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz ist in § 12 Absatz 3 UStG geregelt. Er greift, wenn die Anlage und ihre Komponenten (Module, Speicher, Zubehör) an den Betreiber geliefert werden und die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines gemeinwohlbezogenen Gebäudes installiert wird. Zudem darf die installierte Bruttoleistung 30 kW Peak nicht überschritten werden.
Dieser Grenzwert ist entscheidend – liegt Ihre Anlage darüber, ist der Vorteil oft dahin.
Gilt dieser Nullsteuersatz dauerhaft oder nur zeitlich befristet?
Laut dem Bundesministerium soll die Steuerfreiheit unbefristet gelten. Gleichzeitig ist bekannt, dass die Regelung vorerst bis 2026 ausdrücklich vorgesehen ist. In vielen Quellen heißt es, dass der Nullsteuersatz „mindestens bis 2026“ angewendet wird. Damit scheint 2026 keine Änderung zu bringen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Photovoltaik steuerfrei 2026: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Ihre Anlage muss nach dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden. Systeme, die Sie davor installiert haben, fallen grundsätzlich nicht unter die neue Nullsteuersatzregel. Außerdem darf der Betreiber die Vorsteuer nicht beanspruchen, wenn man die Nullsteuer anwendet. Das heißt: Wer Letztere nutzt, verliert automatisch den Anspruch auf Vorsteuererstattung.
Komponenten wie Zählerschränke oder Umbauten werden in vielen Fällen mit einbezogen, wenn sie als notwendige Nebenleistung zur eigentlichen Installation zählen. Beispielsweise kann die Erneuerung eines Zählerschranks steuerfrei erfolgen, sofern sie technisch notwendig ist und im Zusammenhang mit der PV-Installation steht.
Wird Umsatzsteuer beim Eigenverbrauch fällig?
Nicht, wenn Sie die Nullsteuer in Anspruch nehmen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Denn dann ist auch der Eigenverbrauch steuerlich neutral. Wenn hingegen Vorsteuer vereinbart wurde (bei Anlagen vor 2023), kann der Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig werden.
Photovoltaik steuerfrei 2026: Was bedeutet Steuerfreiheit für Gewinnbesteuerung?
Nicht jede Steuer bleibt außen vor: Die Gewinnbesteuerung (Einkommensteuer) kann je nach Nutzung und Größe der Anlage greifen. Falls Sie Überschuss erwirtschaften, kann dieser steuerpflichtig sein – insbesondere, wenn Sie Ihre Anlage unternehmerisch betreiben. In vielen Fällen bleibt die Ertragssteuer unproblematisch, wenn Einnahmen unter bestimmten Grenzwerten liegen. Aber Sie sollten das dringend individuell prüfen lassen.
Gibt es Besonderheiten für Bestandsanlagen?
Altinstallationen, die Sie vor dem Inkrafttreten der Nullsteuersatzregel installiert haben, unterliegen häufig einer Bindungsfrist. Ab 2026 kann häufig ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich sein, sofern die bindende Zeit vorbei ist. Damit können auch Bestandsanlagen von Vorteilen profitieren.
Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihre Anlage in der Vergangenheit bereits steuerlich behandelt wurde. Wenn Sie die Vorsteuer abgezogen haben, könnte eine Rückabwicklung nötig sein.
Photovoltaik steuerfrei 2026: Welche Risiken und Fallstricke gibt es?
- Sie dürfen die 30-kW-Grenze nicht überschreiten – sonst droht volle Steuerpflicht.
- Einmal Vorsteuer geltend gemacht? Dann fällt der Nullsteuersatz raus.
- Bei Altanlagen: Die Bindungsfrist kann Ihnen Grenzen setzen.
- Neue Anforderungen wie ein Smart Meter oder eine verpflichtende Steuerbox können bei neuen Anlagen relevant werden.
- Veränderungen der Einspeisevergütung beeinflussen Ihre Kalkulation.
- Und ab 2026 werden fiktive Abrechnungen durch neue Regeln ersetzt – das kann Ihr Modell beeinflussen.
Wie könnte eine Beispielrechnung aussehen?
Parameter |
Wert |
---|---|
Einspeisevergütung (2025) | 7,86 Cent/kWh |
Erwarteter Ertrag (z. B. 10 kWp) | 10.000 kWh/Jahr |
Gespeister Anteil | 8.500 kWh |
Eigenverbrauch | 1.500 kWh |
Einnahmen aus Einspeisung | ≈ € 680 |
Vorteil ohne MwSt. | ca. 19 % auf Anlagekosten entfällt |
Diese Werte beruhen auf typischen Schätzungen für 2025/2026 und dienen der Veranschaulichung.
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Fazit: Photovoltaik steuerfrei 2026 – ja, bei korrekter Anwendung
Photovoltaik kann 2026 steuerfrei sein – wenn Sie alle Anforderungen sorgfältig beachten. Die Bundesregierung hat den Nullsteuersatzregel ab 2023 eingeführt und beabsichtigt, sie zumindest bis 2026 aufrechtzuerhalten. Doch steuerfrei heißt nicht unbegrenzt vorteilhaft: Die Wahl der Anlagenleistung, der Vorsteuerabzug, technische Neuerungen und gesetzliche Bedingungen sind entscheidend.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre PV-Anlage im Jahr 2026 steuerfrei bleibt, sollten Sie schon jetzt mit einem Fachberater sprechen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu: Ist Photovoltaik steuerfrei 2026?
Sind PV-Anlagen auch 2026 steuerfrei?
Ja, Photovoltaikanlagen bleiben auch 2026 steuerfrei, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Anlage eine maximale Bruttoleistung von 30 kW (Peak) nicht überschreitet und Sie sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installieren.
Wie lange ist Photovoltaik noch steuerfrei?
Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt unbefristet, solange die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Es gibt derzeit keine zeitliche Begrenzung für diese Regelung.
Welche Einspeisevergütung bekomme ich 2026?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird regelmäßig angepasst. Für Anlagen, die Sie ab dem 1. Februar 2026 in Betrieb nehmen, gelten die dann aktuellen Vergütungssätze, die je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung variieren.
Was ändert sich 2026 bei PV-Anlagen?
Ab 2026 treten neue Steuerregeln in Kraft, die unter anderem die Abrechnung mit Netzbetreibern betreffen. Zudem müssen viele neue Anlagen ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox einsetzen, um steuerrechtlich korrekt zu funktionieren.
Sind PV-Anlagen 2026 noch steuerfrei?
Ja, solange Ihre Photovoltaikanlage die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bleibt sie auch 2026 steuerfrei. Es ist jedoch wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Bedingungen weiterhin gegeben sind.
Wie definiert das Gesetz „kleine Photovoltaikanlage“?
Eine kleine Photovoltaikanlage liegt vor, wenn ihre installierte Bruttoleistung 30 kW (Peak) nicht überschreitet und Sie sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installieren.
Welche Rolle spielt der Vorsteuerabzug für die Steuerfreiheit?
Wenn Sie den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, verlieren Sie das Recht auf die Steuerbefreiung und müssen regulär Umsatzsteuer zahlen. Verzichten Sie jedoch auf den Vorsteuerabzug, bleibt Ihre Anlage steuerfrei.
Kann ich bei Bestandsanlagen zur Steuerfreiheit wechseln?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bestehende Anlagen in die Steuerbefreiung überführen, wenn sie die Leistungskriterien erfüllen und keine früheren steuerlichen Bindungen dagegenstehen. Es ist ratsam, dies mit einem Steuerberater zu besprechen.
Was geschieht, wenn meine Anlage über 30 kW liegt?
Wenn Ihre Anlage die Grenze von 30 kW überschreitet, entfällt die Steuerbefreiung, und Sie müssen regulär Umsatzsteuer zahlen. In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob lediglich der übersteigende Teil besteuert wird oder die gesamte Anlage betroffen ist.
Gilt die Steuerfreiheit für Speicher und Zubehör?
Ja, Speicher und Zubehör gehören mit unter die Steuerfreiheit, sofern sie direkt zum Betrieb der begünstigten PV-Anlage dienen. Wenn diese Komponenten unabhängig von der PV-Funktion eingesetzt werden, können sie steuerpflichtig sein.
Wie oft ändert sich die Einspeisevergütung?
Der Staat passt die Einspeisevergütung regelmäßig an – meist halbjährlich oder jährlich –, sodass sie sich dynamisch an Marktbedingungen anpasst. Dadurch kann der Tarif zwischen 2025 und 2026 sinken.
Welche Bindungsfrist gibt es bei Altanlagen?
Altanlagen, die bereits steuerlich behandelt wurden, können an Bindungsfristen gebunden sein, innerhalb derer kein Wechsel zur Steuerfreiheit möglich ist. Nach Ablauf dieser Fristen kann ein Wechsel zur Steuerbefreiung möglich sein.
Ist der Eigenverbrauch steuerpflichtig?
Solange Sie den Nullsteuersatz anwenden und keinen Vorsteuerabzug nutzen, ist der Eigenverbrauch steuerfrei. Mit Vorsteuerabzug wäre er umsatzsteuerpflichtig und Sie müssten ihn als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe versteuern.
Muss ich meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden?
Ja, Sie sollten das Finanzamt von Ihrem Anlagenbetrieb informieren, vornehmlich dann, wenn Sie Strom einspeisen oder unternehmerisch tätig werden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die richtige steuerliche Behandlung erhalten.
Welche Rolle spielt das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Das Marktstammdatenregister muss über Ihre Anlage Auskunft geben, insbesondere über Leistung und Standort, damit die Finanzverwaltung prüfen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eintragung ist wichtig, weil sie die Grundlage für Steuerbefreiungen bildet.