Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026 – Kann ich weiterhin sparen?

Deutschland hält am Nullsteuersatz fest. Weil er erneuerbare Energien fördert und Hausbesitzer entlastet. Obwohl EU-Debatten laufen. Der Satz gilt unbefristet. Damit Anlagen bis 30 kWp steuerfrei bleiben und sich Investitionen lohnen. Erfahren Sie hier alles zur Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026!

 

Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026: Was ist der Nullsteuersatz und wer profitiert?

Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG einen Nullsteuersatz eingeführt. Die Lieferungen von Solarmodulen, den wesentlichen Komponenten und den Speichern sind betroffen, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder bei öffentlichen bzw. gemeinnützigen Gebäuden installiert wird.

Die Leistung der Anlage darf nicht über 30 kWp betragen. So sparen Betreiber direkt bei Anschaffungskosten, denn Mehrwertsteuer fällt nicht an.

Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der Nullsteuersatz greift, brauchen Sie mehrere Bedingungen:

  • Die Anlage muss auf oder nahe Wohn- oder öffentlichen Gebäuden sein.

  • Die Leistung darf 30 kWp oder weniger je Einheit betragen.

  • Komponenten und Speicher müssen Teil der Gesamtinstallation sein.

  • Lieferung oder Installation müssen ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, dann gilt der normale Mehrwertsteuersatz.

PV-Anlage, installiert von der AceFlex GmbH in Wallenhorst, Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026
PV-Anlage, installiert von der AceFlex GmbH in Wallenhorst

Welcher Vorteil ergibt sich 2026 praktisch?

Sie zahlen weniger. Denn wenn sonst 19 % Mehrwertsteuer anfallen, entfallen diese bei Berechtigung vollständig. Sie sparen also direkt Geld. Außerdem sinkt der bürokratische Aufwand, weil Vorsteuer und Umsatzsteuer in der Regel wegfallen. Sie gewinnen Planungssicherheit, weil Gesetz und Verwaltung klare Regelungen vorgeben.

Damit reduzieren sich auch Unsicherheiten bei Kosten und Kalkulation.

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Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026: Gibt es Ausnahmen oder Einschränkungen?

Ja. Nicht jede Situation fällt unter die Steuerbefreiung. Wenn die Anlage über 30 kWp liegt, muss geprüft werden, ob die Begünstigung trotzdem möglich ist. Sofern das Gebäude nicht dem Gemeinwohl dient oder nicht eine Wohnnutzungsfunktion hat, dann kann der Regelsteuersatz gelten. Wenn Leistungen unabhängig von der Installation erbracht werden, etwa Wartung oder reine Serviceleistungen, dann greifen oft nicht die Sonderregeln.

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Wie wirkt sich der Eigenverbrauch aus?

Eigenverbrauch ist relevant, weil der erzeugte Strom, den Sie selbst nutzen, nicht mit Umsatzsteuer belegt wird, wenn alle Voraussetzungen des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Das senkt langfristig die Stromkosten für Sie. Es entfällt meist der Aufwand für zusätzliche Steuererklärungen oder Wertabgaben, solange kein gewerblicher Stromverkauf oder geschäftliches Verhalten vorliegt.

Eigenverbrauch, Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026

Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026 – die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Kriterium

Regelung

Gesetzliche Grundlage § 12 Abs. 3 UStG; Jahressteuergesetz 2022
Nullsteuersatz gilt seit 1. Januar 2023
Grenzwert Leistung ≤ 30 kWp pro Einheit
Begünstigte Gebäude Wohngebäude, öffentliche & gemeinnützige Gebäude, nahe Wohngebäude
Komponenten umfasst Module, Wechselrichter, Speicher plus Installation
Eigenverbrauch besteuert? Nein, wenn Nullsteuersatz-Voraussetzungen erfüllt sind
Regelsteuersatz bei Über 30 kWp, Nicht-Wohngebäude, gemischte Nutzung, Serviceleistungen

Hier eine HTML-Tabelle zur Mehrwertsteuer-Entwicklung:

Jahr

MwSt-Satz bis 30 kWp

Bemerkungen

Vor 2023 19% Standard
2023-2025 0% Einführung Nullsteuersatz
2026+ 0% Unbefristet

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Fazit: Lohnt sich die Investition in Solarenergie 2026?

Die Null-Mehrwertsteuer für Photovoltaik bleibt auch 2026 ein mächtiger Anreiz. Wenn Sie eine neue Anlage planen oder eine bestehende erweitern, dann lohnt sich der Blick auf die Kriterien und Bedingungen. Sie sparen bares Geld, reduzieren Aufwand und schaffen langfristige Klarheit. Setzen Sie auf Solarenergie – und sichern Sie sich jetzt die steuerlichen Vorteile.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026

 

FAQ neu

 

Sind PV-Anlagen 2026 noch steuerfrei?

Ja, auch 2026 bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass Sie weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren können.

Wie lange entfällt die MwSt. auf PV-Anlagen?

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt unbefristet, solange die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Es gibt derzeit keine zeitliche Begrenzung für diese Regelung.

Sind Photovoltaikanlagen 2025 noch steuerfrei?

Ja, auch im Jahr 2025 bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können also auch in diesem Jahr von der Steuerbefreiung profitieren.

Wird die Mehrwertsteuer 2026 erhöht?

Aktuell gibt es keine Informationen darüber, dass die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen im Jahr 2026 erhöht wird. Die bestehenden Regelungen zur Steuerbefreiung bleiben voraussichtlich bestehen.

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Balkonkraftwerke?

Ja, Balkonkraftwerke profitieren ebenfalls von der Mehrwertsteuerbefreiung, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Muss ich die Steuerbefreiung beantragen?

In der Regel erfolgt die Steuerbefreiung automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht erforderlich.

Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Photovoltaikanlagen?

Ja, auch gebrauchte Photovoltaikanlagen können von der Steuerbefreiung profitieren, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, fällt die reguläre Mehrwertsteuer an. Es ist daher wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen.

Gilt die Steuerbefreiung auch für gewerbliche Betreiber?

Ja, auch gewerbliche Betreiber können von der Steuerbefreiung profitieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich meinen Eigenverbrauch versteuern?

Ab 2026 entfällt die fiktive Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem Netzbetreiber. Künftig ist eine klare Unterscheidung zwischen eingespeistem und selbst verbrauchtem Strom erforderlich.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Batteriespeicher?

Ja, Batteriespeicher, die Teil einer Photovoltaikanlage sind, profitieren ebenfalls von der Mehrwertsteuerbefreiung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?

Wenn Sie Ihre bestehende Anlage nach dem 1. Januar 2023 erweitern, fällt auf die neuen Komponenten einschließlich der Installation keine Mehrwertsteuer an.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Dachsanierungen mit integrierter Photovoltaikanlage?

Ja, bei einer Dachsanierung mit integrierter Photovoltaikanlage unterliegt nur der Anteil der Kosten, der der Photovoltaikanlage konkret zugeordnet werden kann, dem Nullsteuersatz.

Muss ich meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden?

Grundsätzlich ja – Betreiber gelten als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz. Für kleine private Anlagen gibt es jedoch vereinfachte Regelungen.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen auf Mietshäusern?

Ja, auch Anlagen auf Mietshäusern können von der Steuerbefreiung profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen auf öffentlichen Gebäuden?

Ja, auch Anlagen auf öffentlichen Gebäuden können von der Steuerbefreiung profitieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen auf gemeinnützigen Einrichtungen?

Ja, auch Anlagen auf gemeinnützigen Einrichtungen können von der Steuerbefreiung profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp?

Nein, die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp je Einheit. Bei höheren Leistungen fällt die reguläre Mehrwertsteuer an.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen, die nicht netzgekoppelt sind?

Ja, auch nicht netzgekoppelte Anlagen können von der Steuerbefreiung profitieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen, die nur zur Warmwasserbereitung dienen?

Nein, die Steuerbefreiung gilt nur für Photovoltaikanlagen, die Strom erzeugen. Anlagen zur Warmwasserbereitung unterliegen nicht der Steuerbefreiung.

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