Wir kennen alle die Ankündigung der Bundesregierung, bis 2030 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen zu haben. Die Ladeinfrastruktur hinkt jedoch hinterher, doch es gibt Hoffnung – das sogenannte Wallbox Sharing. Bis zur vollständigen Abdeckung der öffentlichen Ladestationen kann dieses eine unterstützende Rolle spielen. Doch was ist das eigentlich? Wir erläutern das Wallbox-Sharing genauer und zeigen, worauf es dabei ankommt und was Sie beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Wallbox-Sharing?
Das englische Wort “Sharing” bedeutet auf Deutsch “Teilen”. Und genau darum geht es. Die Idee, die eigene Wallbox mit anderen zu teilen, mag zunächst seltsam erscheinen. “Warum sollte jemand ständig Fremde auf seinem privaten Parkplatz haben wollen?” Diese Frage kann diskutiert werden. Beginnen wir damit, einen entscheidenden Faktor zu betrachten, der erklärt, warum eine verbesserte Ladeinfrastruktur notwendig ist.
Viele Menschen leben in urbanen Gebieten, wo nicht immer die Möglichkeit besteht, eine eigene Wallbox zu installieren. Wallbox-Sharing bezieht sich darauf, private Wallboxen über verschiedene E-Mobilitäts-Provider und Apps für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wie funktioniert das Wallbox-Sharing?
E-Roaming funktioniert ähnlich wie das Roaming mit dem Handy. Autofahrer können mit einer Lade-App an Ladestationen von verschiedenen Betreibern laden, ohne einen separaten Vertrag abschließen zu müssen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wallbox bei einem Betreiber (Charge Point Operator, CPO) registrieren können, und dies wird über das Roaming in verschiedenen Apps der EMPs sichtbar.
Klingt einfach, oder? Nun, so einfach ist es nicht ganz. Ihre Wallbox muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um “geteilt” werden zu können. Dazu gleich mehr.
Warum Wallbox-Sharing?
Angenommen, Sie haben eine Wallbox oder planen deren Anschaffung. Sie können sich mit einem der CPOs verbinden, und schon ist Ihre Wallbox für andere App-Nutzer sichtbar. Ein weiterer Vorteil von Wallbox-Sharing ist, dass ein Ladepunkt, sobald er registriert ist, nicht nur die Wallbox, sondern auch über verschiedene Apps und Karten sichtbar ist.
Je mehr Menschen bei Ihnen laden, desto mehr Umsatz generiert Ihre Wallbox. Das klingt einfach, und das ist es auch tatsächlich. Wallboxen können in verschiedenen Bereichen wie Unternehmen, Bürogebäuden und öffentlichen Parkplätzen zum Einsatz kommen. Kunden, Mitarbeiter oder andere E-Mobilisten können durch Apps auf die Ladepunkte aufmerksam werden und zu Ihnen kommen. Dadurch können Ladestationen nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch zu einem Marketing-Aspekt werden.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang “Einnahmen generieren”?
Einnahmen generieren bedeutet: Sie verkaufen Ihren eigenen Strom an andere Elektroauto-Fahrer. Besonders vorteilhaft ist dies, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage besitzen. Dadurch könnten Sie zum Beispiel über unsere App einen günstigeren Preis anbieten. Nicht zu vergessen ist die THG-Quote (ca. 15 Cent pro kWh), die ebenfalls bei Ihnen verbleiben würde. Unsere Mission beim Wallbox Sharing ist es, es für beide Seiten attraktiver und profitabler zu gestalten.
Voraussetzungen & Tipps für das Wallbox-Sharing
Nicht jede Wallbox kann mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Sie muss “geeicht” und mit OCPP (Open Charge Point Protocol) kompatibel sein. Diese Begriffe mögen Ihnen zu Beginn nichts sagen, aber das ist kein Grund zur Panik. Die meisten modernen Wallboxen werden OCPP-fähig hergestellt. Kurz gesagt: OCPP ist ein Kommunikationsprotokoll, das wie eine Sprache zwischen Ladestationen und zentralen Management-Systemen fungiert.
Das Mess- und Eichgesetz ist im deutschen Recht festgelegt. Somit unterliegen alle Messgeräte, einschließlich Stromzähler, bestimmten Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Einfach erklärt: Das Gesetz stellt sicher, dass z.B. bei einer Abgabe von 1 kWh, es sich auch genau um 1 kWh handelt. Ihre Wallbox muss also “geeicht” sein, damit Sie Ihren Strom auch wirtschaftlich anbieten können. Wenn Sie einen Gewinn erzielen, könnte eine Kleingewerbe-Anmeldung erforderlich sein.
Win-Win für Alle: Wallbox Sharing für alle Nutzer
Das Teilen Ihrer Wallbox stärkt die Gemeinschaft und fördert die Elektromobilität, indem es anderen Menschen die Möglichkeit bietet, kostengünstig ihre Autos zu laden. Diejenigen, die Ihre Wallbox anbieten, und diejenigen, die das Angebot nutzen, profitieren am Ende. Stellen Sie sich vor, dass Ihre Nachbarschaft möglicherweise allein durch das Teilen von Wallboxen dazu motiviert wird, von Verbrennern auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine immense Herausforderung, für die wir gemeinsam verantwortlich sind.
Was denken Sie? Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltigere Zukunft gestalten. Die AceFlex GmbH ist für Sie da und berät Sie umfassend und kostenlos.
Wallbox Sharing: Die Wallbox per App vermieten
Die Zulassungen von Elektroautos steigen rapide, aber der Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes hält nicht Schritt. Die Idee, die private Wallbox öffentlich zu machen, hat Charme. Elektroautos sind längst keine Ausnahme mehr, und während die Zahl rapide steigt, hinkt der Ausbau der Ladeinfrastruktur hinterher.
Die Lösung könnte in einer App zum Wallbox-Sharing liegen, entwickelt vom Start-up Sharepnp, das aus der Schmiede von Siemens Energy stammt. Das Prinzip ähnelt Airbnb, nur dass es bei Sharepnp nicht um Wohnungen, sondern um Ladepunkte für Elektroautos geht. Die Hosts, also die privaten Anbieter, stellen über die App ihre Wallbox anderen E-Autofahrern zum Laden zur Verfügung.
Der Strompreis wird dabei von den Hosts selbst festgelegt, wobei es nicht primär um Gewinnmaximierung, sondern um die Nutzung brachliegender Kapazitäten geht.
Muss ich für das Wallbox-Sharing ein Kleingewerbe anmelden?
Generell dürfen Wallbox-Besitzer ihre Wallbox oft und so viel teilen, wie sie möchten. Dann darf der Stromabgabe-Preis aber nicht über dem Strom-Einkaufspreis liegen. Heißt: Kostendeckung ist erlaubt, Gewinnerzielung nicht. Wer mit seiner Wallbox-Vermietung Geld erwirtschaften möchte, muss hingegen ein Kleingewerbe anmelden. Energielieferant wird der Host nicht: Er vermietet formal gesehen seinen Parkplatz und stelle den Strom zur Verfügung.
Soll für das Teilen der eigenen Wallbox die Kaffeekasse klingeln, ist dafür eine Kleingewerbe-Anmeldung notwendig. Dazu füllen die Sharepnp-Hosts eine Gewerbeanmeldung aus und geben diese beim Gewerbeamt ab. Dort kontrollieren die Beamten die Anmeldung, den Reisepass bzw. Personalausweis und nehmen eine Anmelde-Gebühr (zwischen 20 und 65 Euro) entgegen.
Darüber hinaus ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft „BG Verkehr“ erforderlich. Eine Registrierung im Handelsregister ist hingegen nicht notwendig und eine Betriebsnummer erst dann, wenn neben dem Host weitere Mitarbeitende eingestellt werden.
Auf die Gewinne des Kleingewerbes entfällt die Einkommenssteuer, sofern der Grundfreibetrag von 9.744 Euro (für Alleinstehende) bzw. 19.488 Euro (für Verheiratete) nicht übertroffen wird. Eine Gewerbesteuer verlangt das Finanzamt erst bei Jahres-Gewinnen jenseits von 24.500 Euro.
Wallbox mit dem Nachbarn teilen: Was Sie beachten sollten
Wenn man seine Ladestation gemeinsam mit anderen nutzen möchte, sollte sie vor allem gut zugänglich sein. Sie wollen mit Ihrem Nachbarn eine Wallbox teilen? Guter Plan, schließlich ist eine Anschaffung nicht billig. Außerdem lädt man in den seltensten Fällen wirklich gleichzeitig. Wir kennen aber noch weitere Vorteile und sagen Ihnen, was Sie bei geteilten Wallboxen beachten müssen. Denn gerade der Verbrauch sollte klar zuteilbar sein.
Der Begriff der “Sharing Economy” ist inzwischen rund 15 Jahre alt. In dieser Zeit hat die Idee des Teilens viele Lebensbereiche erobert. Völlig neue Geschäftsmodelle sind entstanden, nicht zuletzt bei der Mobilität. In den Großstädten stehen die E-Bikes zur gemeinschaftlichen Nutzung an der U-Bahn, E-Scooter gibt es an jeder Ecke und die Car-Sharing-Apps zeigen Dutzende Autos in Laufweite an, die sich mit dem Handy entsperren lassen.
Ökologische Nutzung der Wallbox im Vordergrund
Die “Sharing Economy” wächst aber auch im privaten Rahmen, wenn Familien ihre Einkäufe gemeinsam organisieren und damit günstiger gestalten, ihre Babyklamotten an die nächste Familie weiterreichen oder eben das private Auto gegen einen kleinen Obolus zur Nutzung an Dritte weitergeben. Oft steht der bescheidene finanzielle Vorteil dabei noch nicht einmal im Vordergrund. Es geht um die bessere und damit zugleich ökologischere Nutzung des eigenen Besitzes. Und im besten Fall auch um Nähe und soziale Bindungen.
Beim Car-Sharing zieht schon das Argument, dass Privatwagen zu 95 Prozent auf dem Parkplatz stehen. Das Umdenken braucht Zeit, gerade beim Prestigeobjekt Auto, aber es hat längst begonnen. Bei der Wallbox, die sich immer mehr E-Autobesitzer zu Hause installieren lassen, könnte es nun sogar am Anfang stehen – also sollte schon bei der Anschaffung mitgedacht werden.
Geteilte Wallboxen sparen Investitionen
Die Argumente sind auch hier stark: Die notwendigen Investitionen lassen sich teilen, der eigene CO₂-Fußabdruck wird kleiner. Selbst wer seine Box heute noch relativ häufig nutzt: Perspektivisch wird der Ladevorgang schon aufgrund der verbesserten Batterietechnik immer seltener erfolgen müssen.
Die Voraussetzungen, die es für das Wallbox-Sharing braucht, sind relativ gering. Die größte Hürde ist ein Platz, an dem die Box installiert werden kann und der für wechselnde Autos zugänglich ist. Wer im Eigenheim lebt, muss diese Möglichkeit zum Beispiel auf dem Garagenvorplatz schaffen. Im Mietshaus kann das sogar noch einfacher sein, denn der Vermieter ist verpflichtet, der Installation einer Lademöglichkeit am jeweiligen Stellplatz des Mieters zuzustimmen.
Und nichts spricht dagegen, dass dieser dann mit den Nachbarn geteilt wird. Schließlich ist diese Entlastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur über Wallbox-Sharing im Sinne aller, was der Gesetzgeber auch so sieht.
Fazit zu Wallbox Sharing – Gemeinsam grüne Energie nutzen
Das Wallbox-Sharing präsentiert sich als vielversprechende Lösung für die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Elektromobilität. Die Idee, private Ladestationen öffentlich zugänglich zu machen, fördert nicht nur die Elektromobilität, sondern schafft auch eine Win-Win-Situation für Wallbox-Besitzer und Nutzer. Durch innovative Apps und Plattformen wie Sharepnp wird das Teilen von Wallboxen einfacher und effizienter, was letztendlich zu einer nachhaltigeren Zukunft beiträgt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wallbox Sharing – Gemeinsam grüne Energie nutzen
Welche rechtlichen Aspekte sollte man beim Wallbox Sharing beachten?
Beim Teilen von Wallboxen sollten Nutzer rechtliche Vorgaben prüfen, insbesondere hinsichtlich Haftung, Datenschutz und Mietrecht. Zudem können lokale Vorschriften Einfluss auf das Teilen von privaten Ladeinfrastrukturen haben.
Wie sicher ist Wallbox-Sharing?
Plattformen wie Sharepnp setzen oft auf Verifikationssysteme und Einladungsprinzipien, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch ist es ratsam, Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer zu berücksichtigen und die Sicherheitsvorkehrungen der Plattform zu überprüfen.
Beeinflusst das Wallbox-Sharing die Umweltbilanz positiv?
Indem Wallbox Sharing die Nutzung bestehender Infrastrukturen optimiert, trägt es zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Das Teilen von Wallboxen fördert auch den effizienten Energieverbrauch und unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Elektromobilität.
Wie unterscheidet sich Wallbox-Sharing von öffentlichen Ladestationen?
Im Gegensatz zu öffentlichen Ladestationen ermöglicht Wallbox Sharing eine privat organisierte Nutzung von Lademöglichkeiten. Dies kann besonders in ländlichen Gebieten oder Wohngegenden mit begrenztem Zugang zu öffentlichen Ladepunkten von Vorteil sein.
Wie entwickelt sich der Wallbox-Sharing-Markt?
Der Markt für Wallbox Sharing und ähnliche Konzepte dürfte mit dem weiteren Wachstum der Elektromobilität expandieren. Technologische Fortschritte, regulatorische Anpassungen und gesteigertes Umweltbewusstsein könnten diesen Trend weiter verstärken.
Was sind potenzielle Herausforderungen beim Wallbox Sharing?
Herausforderungen könnten in rechtlichen Unsicherheiten, technischen Kompatibilitätsfragen, und der Sicherstellung einer fairen Abrechnung liegen. Ein kontinuierlicher Dialog zwischen Plattformen, Nutzern und Gesetzgebern könnte dazu beitragen, diese Herausforderungen zu bewältigen.