Aktuell ist immer wieder davon zu hören, dass eine PV Anlage steuerfrei erworben werden kann. Doch ist das wirklich so? Wir klären diese und alle weiteren wichtigen Fragen zu diesem Thema. Denn im Jahr 2024 werden einige Neuerungen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen auf uns zukommen.
Inhaltsverzeichnis
PV Anlage steuerfrei – das geht wirklich!
Bevor wir die neuen steuerlichen Vorteile erläutern, schauen wir uns an, was steuerlich gefördert wird. Das Ziel der Gesetzgeber ist klar: Die Beschleunigung der Energiewende und der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien durch vermehrte Installation von Photovoltaikanlagen auf eigenen Immobilien oder Mietobjekten.
Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
Die Politik hat erkannt, dass die bisherigen steuerlichen Pflichten bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Solaranlagen hinderlich waren. Ab 2023 gibt es eine komplette Steuerbefreiung sowohl für kleinere Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern als auch auf Mietwohnungsbalkonen (Balkonkraftwerke). Diese Steuerbefreiung betrifft Einnahmen sowie Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern, Nebengebäuden und anderen Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung bis 30 kW oder bis zu 15 kW pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW pro. Auch Mieter ohne eigenes Dach können von dieser Förderung profitieren, oft als “Balkonkraftwerk” bezeichnet.
Breiter Kreis an Begünstigten bekommt die PV Anlage steuerfrei
Um die Energiewende voranzutreiben, wurde der Kreis der Förderungsberechtigten erweitert. Egal, ob Sie Eigentümer, Mieter, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften oder Vermietungsunternehmen sind – Sie können von den Steuervorteilen profitieren.
Wichtige Änderung für die Umsatzsteuer bei PV Anlagen für Privatpersonen
Mit dieser Steuerbefreiung entfällt die Notwendigkeit einer Gewinnermittlung nach § 3 Nr. 72 S. 2 EstG, da die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage insgesamt steuerfrei sind. Auch die Abgabe einer Anlage G mit Anlage EÜR ist nicht mehr erforderlich. Diese Änderung allein könnte viele Verbraucher dazu ermutigen, in Solaranlagen zu investieren.
Umsatzsteuer bei PV Anlagen: Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?
Die Betreiber von PV-Anlagen haben die Wahl, ob sie den erzeugten Strom selbst nutzen oder ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung variiert je nach Modell. Eigenverbrauchs-Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb sind, erhalten 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) Energie und dies für 20 Jahre. Größere Anlagen bekommen den Garantiepreis für die ersten 10 kWp und einen Vergütungssatz von 7,1 Cent für Anlagen bis 40 kWp. Volleinspeisungsanlagen erhalten 13 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp und 10,9 Cent pro kWh bis 100 kWp.
PV Anlage steuerfrei – unabhängig von der Verwendung des Stroms
Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der tatsächlichen Verwendung des erzeugten Stroms. Sie umfasst Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz, das Aufladen von E-Autos, Entnahmen für den privaten Verbrauch sowie Lieferungen an Mieter.
Umsatzsteuer mit Nullsteuersatz
Im deutschen Umsatzsteuerrecht gibt es einen neuen Steuersatz von 0 % für die Lieferung von Photovoltaikanlagen. Dies dient der Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien und entlastet Betreiber von bürokratischem Aufwand.
Mit den neuen Steuervorteilen sind Photovoltaikanlagen eine äußerst attraktive Investition für eine nachhaltige Zukunft.
Steuerbefreiung für Einzelkomponenten von PV-Anlagen
Die Umsatzsteuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einzelkomponenten von Photovoltaikanlagen, wodurch sie sich als vorteilhaft für Besitzer älterer Anlagen erweisen kann. Dies gilt beispielsweise, wenn schadhafte Solarmodule ausgetauscht, wenn der Wechselrichter erneuert oder nachträglich ein Stromspeicher hinzugefügt wird. Der Nullsteuersatz gilt nicht nur für den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage, sondern auch für die Lieferung und Installation ihrer “wesentlichen” Bestandteile.
Zu diesen wesentlichen Komponenten gehören laut den Finanzbehörden unter anderem die Dachhalterung, das Energiemanagement-System, Solarkabel, Einrichtungen zur Notstromversorgung und ein Funk-Rundsteuerungsemfänger zur Fernsteuerung der Anlage. Selbst der Einbau einer sogenannten Wieland-Steckdose in Steckergeräten unterliegt der Steuerbefreiung. Es ist jedoch zu beachten, dass für Reparatur- und Wartungsarbeiten, bei denen keine Einzelkomponenten ausgetauscht werden, nach wie vor Umsatzsteuer anfällt. Gleiches gilt für die Lieferung von Komponenten, die nach Ansicht der Finanzbehörden nicht als wesentlich für eine Solarstromanlage gelten, wie zum Beispiel Schrauben oder Nägel.
PV Anlage steuerfrei: Reduzierte Bürokratie dank neuer Regelungen
Die bisherige Regelung erforderte, dass Betreiber, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichteten, im Jahr der Inbetriebnahme und im darauffolgenden Jahr quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen mussten.
Diese Betreiber waren auch verpflichtet, dem Netzbetreiber 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung zu berechnen und diese an das Finanzamt weiterzuleiten. Zusätzlich fiel Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom an, für den das Finanzamt 19 Prozent des Nettopreises (ohne PV Anlage Umsatzsteuer) festsetzte, den die Anlagenbetreiber für Strom vom Energieversorger zahlten.
Betreiber, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichteten, blieben vorerst umsatzsteuerpflichtig. Diese Nachteile waren jedoch zeitlich begrenzt: Nach fünf Jahren konnten sie sich wieder von der Umsatzsteuer befreien lassen. Stellten sie den Antrag ab dem siebten Kalenderjahr nach Inbetriebnahme, durften sie die für die Anlage erstattete PV Anlage Umsatzsteuer vollständig behalten.
Was ist mit Anlagen, die 2023 erworben wurden?
Für Betreiber, die ihre Anlage ab 2023 erwarben, fiel keine Umsatzsteuer PV Anlage mehr an, und sie konnten die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ohne Nachteile in Anspruch nehmen. In vielen Fällen mussten Betreiber ihre steuerbegünstigte Photovoltaikanlage nicht mehr beim Finanzamt anmelden, selbst wenn sie Strom ins Netz einspeisten. Die Voraussetzung dafür war, dass die gewerbliche und unternehmerische Tätigkeit der Betreiber ausschließlich auf die Solaranlage ausgerichtet war und die Kleinunternehmerregelung genutzt wurde, wie es aus einem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 hervorging.
Fazit zu PV Anlage steuerfrei – geht das?
Insgesamt eröffnen die neuen steuerlichen Regelungen im Bereich der Photovoltaikanlagen ab 2023 vielversprechende Möglichkeiten für Betreiber. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf PV-Anlagen bis zu 30 kW auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden, was eine attraktive Option für Eigenheimbesitzer und Mieter darstellt. Mit der Reduzierung der Umsatzsteuer PV Anlage auf null Prozent für den Kauf von PV-Anlagen und Stromspeichern sowie der Befreiung von der Einkommensteuer für viele Solaranlagen werden bürokratische Hürden beseitigt und finanzielle Anreize geschaffen.
Zusätzlich können auch Einzelkomponenten von PV-Anlagen steuerfrei erworben und installiert werden, was besonders für Besitzer älterer Anlagen von Vorteil ist. Die neuen Regelungen fördern somit den Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützen die Energiewende. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu verstehen, um die bestmöglichen Vorteile daraus zu ziehen.
FAQ – die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu PV Anlage steuerfrei
Was genau besagt die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten?
Die Steuerbefreiung gilt für den Kauf, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und deren wesentlichen Komponenten. Dies umfasst beispielsweise Dachhalterungen, Energiemanagement-Systeme, Solarkabel und vieles mehr.
Welche Vorteile bietet die Steuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung reduziert die bürokratischen Anforderungen für Anlagenbetreiber, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und keine Umsatzsteuer PV Anlage, auf die Einspeisevergütung berechnen.
Wer kann von der Steuerbefreiung profitieren?
Die Steuerbefreiung gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die die gewerbliche und unternehmerische Tätigkeit ausschließlich auf die Solaranlage ausrichten und die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Gilt die Befreiung Umsatzsteuer bei PV Anlagen auch rückwirkend für ältere Anlagen?
Ja, Besitzer älterer Anlagen können von der Steuerbefreiung profitieren, wenn sie wesentliche Komponenten austauschen oder hinzufügen.
Welche PV-Anlagen sind ab 2023 steuerfrei?
Ab 2023 sind PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und ihren Nebengebäuden mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (Kilowatt) steuerfrei.
Sind PV-Anlagen bis 30 kW steuerfrei?
Ja, Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW sind rückwirkend ab 2022 von der Ertragsteuer befreit.
Sind PV-Anlagen auch 2024 steuerfrei?
Ab dem 01. Januar 2023 sind PV-Anlagen und neue Anlagenkomponenten in der Nähe von Wohngebäuden steuerfrei. Ebenfalls entfällt ab diesem Jahr die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden.
Was ändert sich 2023 bei Photovoltaik Umsatzsteuer?
Ab dem 01. Januar 2023 gilt für den Kauf einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dies bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. Zusätzlich besteht rückwirkend ab 1. Januar 2022 eine Befreiung von der Einkommensteuer für viele Solaranlagen.
Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig 2023?
Seit dem 01.01.2023 fällt für bestimmte PV-Anlagen keine Einkommensteuer mehr auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch an.
Was ändert sich ab 2024 bei Photovoltaik?
Ab Januar 2024 steigt die maximale Leistung der Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt. Das bedeutet, dass zukünftig bis zu diesem Wert in das Hausnetz eingespeist werden kann.
Wie lange dauert die Umsatzsteuerpflicht, wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet?
Die Umsatzsteuerpflicht dauert in der Regel fünf Jahre. Danach kann man sich wieder von der Umsatzsteuer befreien lassen. Wenn der Antrag ab dem siebten Kalenderjahr nach Inbetriebnahme gestellt wird, darf die erstattete Umsatzsteuer behalten werden.
Muss ich meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?
In vielen Fällen ist keine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich, wenn die gewerbliche Tätigkeit ausschließlich auf die Solaranlage ausgerichtet ist und die Kleinunternehmerregelung genutzt wird.
Gilt die Steuerbefreiung auch für die Lieferung von Schrauben oder Nägeln?
Nein, die Steuerbefreiung erstreckt sich nicht auf Komponenten, die nach Ansicht der Finanzbehörden nicht wesentlich für eine Solaranlage sind, wie Schrauben oder Nägel.
Gibt es finanzielle Vorteile für Betreiber, die ihre Anlage ab 2023 erwerben?
Ja, Betreiber, die ihre Anlage ab 2023 erwerben, müssen keine Umsatzsteuer mehr zahlen und können die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ohne Nachteile nutzen.
Wo finde ich weitere Informationen zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen?
Für spezifische Fragen und Informationen zur aktuellen Gesetzgebung empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Finanzbehörden.