Die 70 Prozent Regelung im Zusammenhang mit Solaranlagen bezieht sich auf eine wichtige Überlegung, die bei der Installation und Nutzung von Photovoltaiksystemen eine Rolle spielt. Diese Regelung ist entscheidend für die Optimierung der Energieproduktion und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Im Wesentlichen besagt die 70-Prozent-Regelung, dass etwa 70 Prozent der jährlichen Energieproduktion einer Solaranlage in Deutschland im Zeitraum von April bis September erzeugt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Aspekte und Hintergründe zur 70 Prozent Regelung in Bezug auf Solaranlagen:
Sonneneinstrahlung und Jahresverlauf:
Die Menge an Sonneneinstrahlung, die auf Solarzellen trifft, variiert während des Jahres. In Deutschland und anderen gemäßigten Breitengraden ist die sie im Frühling, Sommer und frühen Herbst am höchsten. Während dieser Monate produzieren Sie den Großteil der jährlichen Sonnenenergie. Dies steht im Einklang mit der 70-Prozent-Regelung.
Jahreszeitliche Verschiebung der Stromnachfrage:
Die Nachfrage nach Elektrizität schwankt über das Jahr hinweg. In den Sommermonaten ist der Stromverbrauch in der Regel höher, da Klimaanlagen und Kühlungssysteme in Betrieb sind. Die 70-Prozent-Regelung berücksichtigt diese Verschiebung und zielt darauf ab, den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom zu maximieren.
Energieeffizienz und Stromspeicherung:
Um sicherzustellen, dass Sie etwa 70 Prozent der Energieerzeugung in den sonnenreichen Monaten nutzen, setzen wir in Solaranlagen häufig intelligente Energiemanagementsysteme und Stromspeichertechnologien wie Batterien ein. Diese Systeme helfen, den überschüssigen Strom in den sonnenreichen Monaten zu speichern, um ihn in den Wintermonaten zu verwenden, wenn die Sonneneinstrahlung geringer ist.
Photovoltaik 70 Regelung: Wirtschaftlichkeit und Förderungen:
Die Einhaltung der 70-Prozent-Regelung konnte die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessern. In einigen Ländern werden Solaranlagenbetreiber für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom finanziell belohnt, was die Amortisation der Anlage beschleunigen kann. Darüber hinaus können staatliche Anreize und Förderprogramme die Implementierung von Energiespeicherlösungen unterstützen.
Insgesamt war die 70-Prozent-Regelung im Kontext von Solaranlagen ein entscheidender Faktor, um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu maximieren und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu optimieren. Indem sie sicherstellte, dass der Großteil der erzeugten Energie in den sonnenreichen Monaten genutzt wird, trug sie zur Nachhaltigkeit und Energieunabhängigkeit bei.
Wie geschah die Umsetzung der 70 Prozent Regelung PV?
Die Umsetzung der 70 Prozent Regel erfolgte entweder durch eine direkte Leistungsbegrenzung des Wechselrichters oder durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems, das die Einspeisung auf maximal 70 Prozent beschränkte (“dynamische Wirkleistungsbegrenzung”).
Änderungen und Aufhebung der Regelung
Um die Leistungsbegrenzung zu umgehen, war die Teilnahme am Einspeisemanagement des Netzbetreibers nötig. Dies erforderte die Anschaffung eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) oder eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) durch die Anlagenbetreiber. Aufgrund der Investitionskosten entschieden sich viele Betreiber jedoch für die Leistungsbegrenzung. Diese Regelung wurde im September 2022 für Neuanlagen bis 25 kWp und ab 2023 für Bestandsanlagen bis 7 kWp aufgehoben. Für größere Modelle besteht weiterhin die Pflicht zur Teilnahme am Einspeisemanagement.
EEG-Novelle 2023 und weitere Änderungen
Im Rahmen der EEG-Novelle 2023 schaffte die Regierung die 70 Prozent Regelung für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ab. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp aufgehoben.
Technische Umsetzung der 70 Prozent Regelung
Die technische Umsetzung der 70 Prozent Regelung erfolgt entweder durch eine “harte” Abregelung der Einspeiseleistung am Wechselrichter oder durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems. Diese Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland effizienter und zügiger voranzutreiben. Eine bedeutende Änderung im Rahmen dieser Gesetzesreform ist die Abschaffung der bisher geltenden Einspeisebegrenzung.
Bislang waren Betreiber von Solaranlagen darauf beschränkt, lediglich 70 % der maximalen Nennleistung ihrer Anlagen ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dies bedeutete, dass der Wechselrichter die Leistung automatisch reduzierte, sobald die Anlage 70 % ihrer Gesamtleistung erreichte. Das Ziel dieser sogenannten 70 Prozent Regelung war es, eine Überlastung des Stromnetzes an sonnenreichen Tagen oder während der Mittagsstunden zu verhindern.
Aufhebung der 70 Regelung PV 2023 seit dem 01.Januar 2023
Um den Ausbau der Photovoltaik weiter zu fördern und die wirtschaftliche Attraktivität von Solaranlagen für Hausbesitzer zu steigern, wurde diese Regelung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Private Bestandsanlagen bis zu einer Leistung von 7 kWp dürfen seither 100 % ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen, ohne dabei eine automatische Abregelung befürchten zu müssen. Gleiches gilt für neu installierte Anlagen bis 25 kWp. Zusätzlich wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung eingeführt, die jährlich neu festgesetzt werden. Dies soll als Anreiz dienen, um die Einspeisung von Solarstrom weiter zu fördern.
Weitere detaillierte Informationen zur Einspeisevergütung, den Vergütungssätzen und aktuellen Bestimmungen finden Sie auf unserer Seite zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen.
Wirtschaftlichkeit der Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung
Insgesamt hängt die Wirtschaftlichkeit der Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung von der jeweiligen Anlagenausstattung und den regionalen Bedingungen ab. Für Neuinstallationen bis 25 kWp ist die 70%-Regel nicht mehr relevant, während für Bestandsanlagen bis 7 kWp die Entscheidung von den spezifischen Umständen abhängt. Eine genaue Bewertung sollte in Zusammenarbeit mit Fachleuten erfolgen, da die Aufhebung der Regelung mit Kosten und Nutzen verbunden ist.
Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der 70-%-Regel auf Bestandsanlagen?
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 7 kWp, die wir vor dem 14. September 2022 installiert haben, war die Regel in Form einer Drosselfunktion im Wechselrichter aktiv. Diese reduzierte automatisch die Leistung der Anlage, sobald 70 % der Nennleistung erreicht wurden. Obwohl die 70 Prozent Regel nicht mehr gilt, bleibt die Drosselfunktion erhalten, es sei denn, sie wird manuell deaktiviert.
Viele Besitzer von Bestandsanlagen befürchten, dass ihnen aufgrund dieser bestehenden Drosselung Einnahmen aus der Einspeisevergütung entgehen könnten. In der Regel kann jedoch festgehalten werden, dass Einnahmeverluste eher unwahrscheinlich sind. Zum einen sind die meisten PV-Anlagen heutzutage bereits so ausgelegt, dass sie einen Großteil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Durch die Kombination von Photovoltaik und Stromspeichern reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit einer Drosselung erheblich. Denn wir speichern den überschüssigen Solarstrom, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Daher bleibt die eingespeiste Menge an den meisten Tagen weit unter 70 %.
Des Weiteren erreichen PV-Anlagen in Deutschland nur an sehr wenigen Tagen überhaupt ihre maximale Nennleistung, weshalb eine Drosselung der Anlage auch in der Vergangenheit äußerst selten vorkam.
Fazit zur 70 Prozent Regelung
Die 70 Prozent Regelung im Kontext von Photovoltaikanlagen spielte bisher in Deutschland für Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 25 kWp eine bedeutende Rolle. Sie besagte, dass die Einspeiseleistung am Netzeinspeisepunkt auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzt werden musste. Diese Begrenzung wurde als “Abregelung” bezeichnet und hatte das Ziel, Überlastungen des örtlichen Stromnetzes zu verhindern. Mittlerweile wurde diese Regel abgeschafft und angepasst.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur 70 Regelung PV 2023
Was ist die 70 Regelung PV 2023 bei Photovoltaikanlagen?
Die 70%-Regelung war eine Vorschrift, die in Deutschland für Photovoltaikanlagen galt und besagte, dass die Verwender die Einspeiseleistung am Netzeinspeisepunkt auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen müssen. Dies wurde als “Abregelung” bezeichnet.
Warum wurde die 70%-Regelung eingeführt?
Die 70 Prozent Regelung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass das öffentliche Stromnetz durch zu hohe Einspeisemengen an sonnenreichen Tagen oder zu Stoßzeiten überlastet wird.
Wie wurde die 70%-Regelung umgesetzt?
Die Umsetzung der 70%-Regelung erfolgte entweder durch eine direkte Leistungsbegrenzung des Wechselrichters in der Photovoltaikanlage oder durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems, das die Einspeisung auf maximal 70 Prozent beschränkte (“dynamische Wirkleistungsbegrenzung”).
Galt die 70%-Regelung für alle Photovoltaikanlagen?
Die Regelung galt in erster Linie für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 25 kWp. Größere Anlagen hatten weiterhin die Pflicht zur Teilnahme am Einspeisemanagement.
Wurde die 70 Regelung PV 2023 abgeschafft?
Ja, im Rahmen der EEG-Novelle 2023 schaffte die Regierung die Regelung für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ab. Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp aufgehoben.
Wie wirkt sich die Aufhebung der Photovoltaik 70 Regelung auf bestehende Anlagen aus?
Für Bestandsanlagen bis 7 kWp ändert sich durch die Aufhebung der 70 Prozent Regelung seit dem 1. Januar 2023 grundsätzlich die Möglichkeit, mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins Netz einzuspeisen, ohne Abregelung. Dies eröffnet die Chance auf höhere Erträge.
Sollte ich die Drosselung meiner Bestandsanlage manuell deaktivieren?
Es ist empfehlenswert, die Drosselung in bestehenden Anlagen manuell zu deaktivieren, um von der vollen Einspeisung zu profitieren. Dies kann zu höheren Erträgen führen, insbesondere wenn Ihre Anlage auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist.
Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der 70 Prozent Regelung auf die Wirtschaftlichkeit?
Die Aufhebung der Regelung kann die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen verbessern. Vor allem dann, wenn Sie die Anlage auf Eigenverbrauch und die Nutzung von überschüssigem Solarstrom auslegen.
Muss ich etwas unternehmen, um von der Aufhebung der Photovoltaik 70 Regelung zu profitieren?
Für Betreiber von Bestandsanlagen bis 7 kWp ist es ratsam, die Drosselung manuell zu deaktivieren, um von der vollen Einspeisung zu profitieren. Dies kann dazu beitragen, höhere Erträge zu erzielen.