Das Stromsteuergesetz – Was besagt es?

Das Stromsteuergesetz (StromStG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom regelt. Es trat am 1. April 1999 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Die AceFlex GmbH zeigt Ihnen, was in dem Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt ist und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren eigenen grünen Strom erzeugen wollen.

 

Was ist Steuergegenstand des StromStG?

 

Steuergegenstand des Stromsteuergesetzes ist der Verbrauch von elektrischem Strom im Inland. Der Verbrauch von Strom durch Letztverbraucher ist dabei steuerpflichtig, unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.

 

Stromsteuergesetz

Steuersätze im Stromsteuergesetz

 

Der Steuersatz für den Stromverbrauch beträgt derzeit 23,50 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom aus erneuerbaren Energien gelten ermäßigte Steuersätze. So beträgt der Steuersatz für Strom aus Photovoltaikanlagen 5,50 Cent pro Kilowattstunde.

 

Stromsteuergesetz : Wer sind die Steuerschuldner?

 

Steuerschuldner ist derjenige, der den Strom verbraucht. Bei einem Strombezug von einem Energieversorgungsunternehmen ist der Kunde der Steuerschuldner. Bei einem Strombezug aus Eigenerzeugung ist der Betreiber der Stromerzeugungsanlage der Steuerschuldner. Und genau hierbei stehen wir an Ihrer Seite. Die AceFlex GmbH hat sehr viel Erfahrung rund um die Photovoltaik und bietet Ihnen ein lückenloses Komplettpaket.

Dieses umfasst:

  • die Beratung
  • die Planung
  • die Installation
  • die Wartung

Somit bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand und sind bestens beraten. Lehnen Sie sich zurück und sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

 

Muss ich laut Stromsteuergesetz  eine Steuererklärung abführen?

 

Die Stromsteuer ist vom Steuerschuldner in einer Steuererklärung an das Finanzamt abzuführen. Die Steuererklärung ist jährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben.

 

 

Stromsteuergesetz, Steuererklärung

Diese Ausnahmen gibt es im Stromsteuergesetz:

 

Von der Stromsteuer sind folgende Stromverbrauche befreit:

  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas und Wärme
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Beleuchtung
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Verkehrsmittel
  • Stromverbrauch für Zwecke der Telekommunikation
  • Stromverbrauch für Zwecke der Forschung und Entwicklung

 

Welche zukünftigen Entwicklungen gibt es für das Stromsteuergesetz?

 

Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer zu reformieren. Ziel der Reform ist es, die Stromsteuer zu vereinfachen und die Attraktivität der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Eine mögliche Reformoption ist die Einführung einer CO₂-Bepreisung für den Stromverbrauch. Eine solche würde den Strompreis für stromintensive Unternehmen erhöhen, die ihren Strom aus fossilen Brennstoffen beziehen. Dies würde Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien schaffen.

 

Stromsteuergesetz, Erneuerbare Energien

 

 

Eine andere Reformoption ist die Einführung einer Ökostromprämie. Eine solche würde den Strompreis für Strom aus erneuerbaren Energien senken. Dies würde den Strom aus erneuerbaren Energien für Verbraucher attraktiver machen. Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Pläne für die Reform der Stromsteuer vorgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Reform in den nächsten Jahren umgesetzt wird.

 

 

Einführung einer CO₂-Bepreisung für den Stromverbrauch

 

Eine solche Bepreisung würde den Strompreis für stromintensive Unternehmen erhöhen, die ihren Strom aus fossilen Brennstoffen beziehen. Dies könnte Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien schaffen.

 

Einführung einer Ökostromprämie

 

Eine solche Prämie würde den Strompreis für Strom aus erneuerbaren Energien senken. Dies könnte den Strom aus erneuerbaren Energien für Verbraucher attraktiver machen.

 

 

Stromsteuergesetz, Ökostromprämie

 

Einführung einer Stromsteuer auf Basis des Strommixes

 

Bei dieser Variante würde die Stromsteuer nicht mehr pro Kilowattstunde erhoben, sondern pro Kilowattstunde des Strommixes. Dieser setzt sich aus dem Anteil erneuerbarer Energien und dem Anteil fossiler Brennstoffe zusammen.

Welche Reformoption sich am besten durchsetzen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Kosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die politische Lage und die Bedürfnisse der Verbraucher. Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Pläne für die Reform der Stromsteuer vorgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Reform in den nächsten Jahren umgesetzt wird.

 

Sektorenkopplung, Strommix, Dezentrale Energieversorgung

 

Hier noch einmal kurz zusammengefasst alle mögliche Reformen der Stromsteuer:

 

  • Erhöhung des Steuersatzes für Strom aus fossilen Brennstoffen: Dies würde den Strompreis für Strom aus fossilen Brennstoffen erhöhen und damit den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern.
  • Senkung des Steuersatzes für Strom aus erneuerbaren Energien: Dies würde den Strom aus erneuerbaren Energien für Verbraucher attraktiver machen.
  • Einführung einer CO2-Bepreisung für den Stromverbrauch: Dies würde den Strompreis für stromintensive Unternehmen erhöhen und damit Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien schaffen.
  • Einführung einer Ökostromprämie: Dies würde den Strom aus erneuerbaren Energien für Verbraucher attraktiver machen.
  • Einführung einer Stromsteuer auf Basis des Strommixes: Dies würde den Strompreis für Strom aus fossilen Brennstoffen erhöhen und den Strompreis für Strom aus erneuerbaren Energien senken.

 

Die Auswirkungen dieser Reformen auf die Strompreise und die Nutzung von erneuerbaren Energien sind noch nicht abschließend geklärt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Reformen zu einer Verringerung des Stromverbrauchs aus fossilen Brennstoffen und einer Erhöhung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien führen werden.

Fazit zum Stromsteuergesetz

 

Die Reform der Stromsteuer ist ein wichtiger Schritt zur Energiewende. Sie soll dazu beitragen, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern und den Verbrauch von Strom aus fossilen Brennstoffen zu senken. Die Stromsteuer ist ein wichtiges Instrument der Energiepolitik. Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer zu reformieren, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern und den Verbrauch von Strom aus fossilen Brennstoffen zu senken. Die Reform wird sich wahrscheinlich auf die Strompreise und die Nutzung von erneuerbaren Energien auswirken.

 

FAQ

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Stromsteuergesetz

 

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verbrauch von elektrischem Strom im Inland erhoben wird. Sie ist in §§ 1 ff. des Stromsteuergesetzes (StromStG) geregelt.

Wer ist Steuerschuldner?

Steuerschuldner ist derjenige, der den Strom verbraucht. Bei einem Strombezug von einem Energieversorgungsunternehmen ist der Kunde der Steuerschuldner. Bei einem Strombezug aus Eigenerzeugung ist der Betreiber der Stromerzeugungsanlage der Steuerschuldner.

Welcher Betrag wird als Stromsteuer für das Jahr 2023 festgelegt?

Strompreiszusammensetzung 2023: Preisbestandteil Preis pro kWh, Prozent im Detail:

  • Stromsteuer: 2,05 ct, 4,4 %
  • Mehrwertsteuer 7,49 ct, 16 %

Wann ist eine Befreiung von der Stromsteuer gegeben?

Für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt, die Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen und vom Betreiber am Ort der Erzeugung entnommen wird, besteht eine Befreiung von der Stromsteuer.

Welche Steuersätze gelten?

Der Steuersatz für den Stromverbrauch beträgt derzeit 23,50 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom aus erneuerbaren Energien gelten ermäßigte Steuersätze. So beträgt der Steuersatz für Strom aus Photovoltaikanlagen 5,50 Cent pro Kilowattstunde.

Welche Ausnahmen von der Stromsteuer gibt es?

Von der Stromsteuer sind folgende Stromverbrauche befreit:

  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas und Wärme
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Beleuchtung
  • Stromverbrauch für Zwecke der öffentlichen Verkehrsmittel
  • Stromverbrauch für Zwecke der Telekommunikation
  • Stromverbrauch für Zwecke der Forschung und Entwicklung

Wann ist die Stromsteuer fällig?

Die Stromsteuer ist jährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abzuführen.

Kann ich die Ausgaben für Strom steuerlich geltend machen?

Die Belastung des Haushaltsbudgets durch Strom- und Heizkosten wird in der Regel in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Es gibt jedoch fünf Fälle, in denen Sie eine Rückerstattung erhalten können. In Zweitwohnungen können die Energiekosten in der Regel vollständig von der Steuer abgesetzt werden. (Stand: 22.12.2023)

Wie kann ich die Stromsteuer zahlen?

Die Stromsteuer kann durch Einzahlung auf das Konto des Hauptzollamtes gezahlt werden. Alternativ übermitteln Sie sie elektronisch über das ELSTER-Portal.

Welche Auswirkungen hat die Stromsteuer auf die Strompreise?

Die Stromsteuer ist ein Bestandteil des Strompreises. Sie trägt außerdem daher dazu bei, dass der Strompreis höher ist als er ohne diese wäre.

Was ist der Steuergegenstand?

Steuergegenstand ist der Verbrauch von elektrischem Strom im Inland. Der Verbrauch von Strom durch Letztverbraucher ist dabei steuerpflichtig, unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.

Welche Auswirkungen hat die Stromsteuer auf die Nutzung von erneuerbaren Energien?

Die Stromsteuer wirkt sich auf die Nutzung von erneuerbaren Energien aus. Sie ist zudem ein Anreiz für Unternehmen und Haushalte, Strom aus erneuerbaren Energien zu verbrauchen, da der Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber dem Strom aus fossilen Brennstoffen von der Stromsteuer befreit ist.

 

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